Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr
Feinstaub
Am 1. März 2007 ist neben anderen Verordnungen und Gesetzen die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge, die so genannte Kennzeichnungsverordnung, in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Zuteilung von verschiedenfarbigen Plaketten an Kraftfahrzeuge entsprechend ihres Schadstoffausstoßes. Somit hängt die Zuteilung der entsprechenden Plakette von der Einstufung des Fahrzeuges in eine bestimmte Emissionsklasse ab, die in den Fahrzeugpapieren ablesbar ist. Innerhalb noch einzurichtender Umweltzonen darf dann nur noch fahren, wer eine entsprechende Plakette besitzt.
Bei der genauen Einstufung, ob das Fahrzeug eine grüne, gelbe oder rote Plakette bekommt, helfen die Zulassungsbehörde, die technischen Prüfstellen von DEKRA, der TÜV oder die KfZ-Werkstatt. Bei Fragen zur Nachrüstbarkeit mit Systemen zur Schadstoffreduzierung, die zudem noch mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist, helfen die Werkstätten oder Prüfstellen.
In Oberhausen umfasst die seit dem 1. Oktober 2008 eingerichtete Umweltzone circa ein Drittel des Stadtgebietes. Die Umweltplaketten in den entsprechenden Farben können zum Ausgabepreis von fünf Euro in der Zulassungsstelle käuflich erworben werden.
Sie benötigen lediglich Ihren Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die erforderliche Schlüsselnummer finden Sie hier:
Weitere Informationen zu den Themen "Luftreinhalteplan" und "Umweltzone" finden Sie hier.
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bürgerservice / KFZ-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen


