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Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan

18.07.2017

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum 25. August 2017 die Möglichkeit haben, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes für alle Haupteisenbahnstrecken zu beteiligen. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an, die über die Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar ist: Hinweise zu den Eisenbahnstrecken auf dem Oberhausener Stadtgebiet können auf diesem Weg abgegeben werden. Dazu wird zunächst in einer interaktiven Karte der Ort ausgewählt, an dem man sich durch Schienenlärm gestört fühlt. In einem zweiten Schritt ist dann ein Fragebogen zu beantworten. Es können auch mehrere Hinweise abgegeben werden.

Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 60 12 30 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Weitere Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen per Fax (0228 9826-9826) oder per E-Mail (lap@eba.bund.de). Der Fragebogen kann auch an weitere Personen (z.B. Nachbarn, Verwandte) weitergegeben werden, damit diese sich auch beteiligen können. Einsendeschluss ist der 25. August 2017.


Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich übrigens im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).