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Gebühren für die Regelkontrollen in der Lebensmittelüberwachung

13.01.2017

Im letzten Jahr ist die 30. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Damit können die Gemeinden in NRW erstmalig Verwaltungsgebühren für die Regelkontrollen bei der Lebensmittelüberwachung erheben.

Bisher wurden nur Gebühren für Nachkontrollen berechnet. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe wird auch die Stadt Oberhausen ab sofort diese Gebühren erheben. Bei einer Regelkontrolle bis zu 60 Minuten werden Gebühren in Höhe von 57 Euro, zzgl. 20 Euro Wegstreckenentschädigung, also insgesamt 77 Euro, berechnet.

Lebensmittelkontrollen, die länger als 60 Minuten dauern, werden über die 57 Euro hinaus dann im 15 Minuten Takt zusätzlich berechnet. Das bedeutet, dass für jede Regelkontrolle mindestens 77 Euro Gebühren berechnet werden. Auskünfte hierzu erteilt Martina Wohlan unter der Rufnummer 0208 825-2265.