Aktuelle Pressemeldungen

Veranstaltungen in der Karwoche

28.03.2017

Der Bereich Bürgerservice, öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 10.04.1989 der Karfreitag ein stiller Feiertag ist. Aus diesem Grund ist am Gründonnerstag, 13. April, ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten. Am Karfreitag sind über die an allen Sonn- und Feiertagen verbotenen Arbeiten und Veranstaltungen hinaus folgende Veranstaltungen verboten:

  1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen,
  2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste,
  3. der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten,
  4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb,
  5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen,
  6. alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen,
  7. die Vorführungen von Filmen, die nicht vom Kultusministerium oder der von ihr bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind,
  8. Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, sind am Karfreitag während der Hauptzeit der Gottesdienste (6 bis 11 Uhr) verboten.