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Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht

20.03.2018

Im ersten Halbjahr 2018 werden in Oberhausen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen  für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Oberhausen schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffinnen- und schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht bzw. beim Landgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

In Oberhausen werden 36 Jugendhauptschöffen (18 männl. und 18 weibl.) und 20 Jugendhilfsschöffen (10 männl. und 10 weibl.) gesucht. Für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Duisburg stellt Oberhausen sieben Jugendhauptschöffinnen- und schöffen (3 männl. und 4 weibl.).

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie  sollten über soziale Kompetenzen verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung besondere Erfahrungen aufweisen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt Unparteilichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Reife des Urteils und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich mit den Ursachen von Kriminalität und dem Sinn und Zweck von Strafe auseinandergesetzt haben. Sie müssen zudem bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. 

Ausgeschlossen von der Wahl sind: Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zum Amt nicht geeignet sind und Personen, die in „Vermögensverfall“ geraten sind.

Ebenso sollten hauptamtlich für die Justiz Tätige (z. B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener nicht zu Jugendschöffen gewählt werden.

Interessenten für das Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bitte bis zum 30. April 2018 an das Jugendamt der Stadt Oberhausen, FB 3-1-50, Jugendförderung, Bürgerzentrum Alte Heid, 46047 Oberhausen. Weitere Auskünfte erteilen Reiner Gall und Björn Ladeur unter den Rufnummern  0208 825-3952 und  0208 825-3950.

Das Bewerbungsformular sowie ein Merkblatt für Schöffen gibt’s auf der Homepage der Stadt Oberhausen unter www.oberhausen.de/kinder-jugend.