Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Für die neue Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 werden wieder Schöffinnen und Schöffen gewählt. Eine Schöffin bzw. ein Schöffe ist ein(e) ehrenamtliche(r) Richter(in), der während einer Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein(e) Berufsrichter(in) bekleidet, ohne eine juristische Ausbildung zu haben. Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern entscheiden sie über Schuld und Strafe des/der Angeklagten.

Die Stadt Oberhausen ist bei der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Schöffengericht aus dem Bezirk des Amtsgerichts Oberhausen und für die Strafkammern des Landgerichts Duisburg beteiligt. Außerdem werden Schöffinnen und Schöffen für die bei dem Amtsgericht Duisburg eingerichteten gemeinsamen Schöffengerichte für Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen sowie für Umweltstrafsachen gewählt.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme - von wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen – jede(r) Staatsbürger(in) verpflichtet und berechtigt ist. Die Übernahme dieses Ehrenamtes und damit auch die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfordert bestimmte Voraussetzungen. Die Schöffin bzw. der Schöffe muss zunächst deutsche(r) Staatsbürger(in) sein. Sie bzw. er soll zwischen 25 und 70 Jahren alt sein. Ferner muss sie bzw. er sich den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen gesundheitlich gewachsen fühlen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. 

Bestimmte Personen sind allerdings vom Amt ausgeschlossen oder sollen nicht berufen werden. Dies sind z. B. Personen, die infolge Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Nicht berufen werden sollen u.a. Personen, die wegen geistiger und körperlicher Gebrechen nicht zum Schöffenamt geeignet sind, oder die in Vermögensverfall geraten sind. Ferner sind Personen nicht geeignet, die eine Tätigkeit als hauptamtliche(r) oder inoffizielle(r) Mitarbeiter(in) des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ausgeübt haben.

Oberhausener Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt ausüben möchten, können sich bei der Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Postfach, 46042 Oberhausen, schriftlich bewerben. Dort ist auch der Vordruck für eine Bewerbung erhältlich. Auf der Homepage der Stadt Oberhausen sind ebenfalls weitere Informationen und Links verfügbar. Der Fachbereich Wahlen erteilt gerne weitere Auskünfte (Nadine Wetzke, Tel. 825-2083, Vanessa Bayer, Tel. 825-2944).