Rechnungsprüfung

Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sind gemäß § 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten.

Die örtliche Rechnungsprüfung ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.

Gemäß § 101 Abs. 2 der GO NRW ist sie von fachlichen Weisungen frei.


Prüfungsauftrag

Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 haben Gemeinden gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Bis zum Stichtag 01.01.2009 konnten die Gemeinden gemäß § 1 Abs. 3 NKFEG NRW ihre Geschäftsvorfälle in einzelnen Aufgabenbereichen schrittweise nach dem System der doppelten Buchführung erfassen.

Die Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement erfolgte bei der Stadt Oberhausen ab dem 01.01.2005 stufen- bzw. phasenweise und wurde zum 01.01.2008 abgeschlossen.


Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft

den Jahresabschluss (gemäß § 102 GO NRW)
den Gesamtabschluss (gemäß § 116 Abs. 8 GO NRW)

In dem § 59 Abs. 3 der GO NRW sowie in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Oberhausen (RPO) ist bestimmt, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.


Aufgaben der Rechnungsprüfung

Der Bereich Rechnungsprüfung ist gemäß § 102 GO NRW verpflichtet, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Stadt (§ 102 Abs. 1 bis 9 GO NRW)
  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der in § 97 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GO NRW benannten Sondervermögen, namentlich das Gemeindegliedervermögen, das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen sowie rechtlich unselbstständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen (§ 102 Abs. 10 GO NRW)
  • die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts (§ 102 Abs. 11 GO NRW)

Weitere gesetzliche Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung sind gemäß § 104 Abs. 1 GO NRW:

  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Stadt und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen
  • bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) der Stadt und ihrer Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung
  • die Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 in der jeweils geltenden Fassung, 2
  • die Prüfung von Vergaben
  • die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems


Gemäß § 104 Abs. 2 GO NRW kann die örtliche Rechnungsprüfung ferner folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
  • die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Gemeinde nach § 107 Abs. 2 GO NRW
  • die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114 a GO NRW sowie die Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Gemeinde bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat

Zusätzlich hat der Rat gemäß § 104 Abs. 3 GO NRW dem Bereich Rechnungsprüfung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Oberhausen weitere Aufgaben übertragen:

  • Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände
  • Prüfung von Kassenanordnungen vor ihrer Zuleitung an den Bereich 1-1/Finanzen, in dem von der Leitung des Bereiches Rechnungsprüfung jeweils nach den Erfordernissen festzulegenden Umfang
  • technisch wirtschaftliche Prüfung der gemäß § 13 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) vorgeschriebenen Unterlagen
  • Prüfung von Vorlagen über Vergaben nach den jeweils geltenden Bestimmungen insbesondere unter Beachtung des internationalen, nationalen und kommunalen Vergaberechts (EU-Verordnungen, Bundesgesetze, Landesgesetze und Haushaltsrecht) sowie des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW vor Beschlussfassung in den zuständigen Gremien
  • Prüfung von Vergaben und Verträgen vor deren unterschriftlichen Vollziehung (Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Rahmenvereinbarungen) ab einem Wert von 20.000,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für andere Verträge, soweit sie die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Stadt berühren. Unterhalb des vorgenannten Wertes hat der Bereich Rechnungsprüfung jederzeit das Recht zur stichprobenartigen Prüfung von Auftragsvergaben. Dieses Recht ist durch die Leitung des Bereiches Rechnungsprüfung auszuüben
  • Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen
  • Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen der Stadt ohne Rücksicht auf Art, Höhe und Entstehungsgrund
  •  Beteiligung bei wesentlichen organisatorischen und verfahrensmäßigen Änderungen auf dem Gebiet des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens und der automatisierten Datenverarbeitung sowie beim Erlass von Gebühren- und Entgeltordnungen
  • Prüfung von Kostenrechnungen
  • Prüfung von Gebührensatzungen mit der entsprechenden Gebührenbedarfsberechnung
  • Wahrnehmung der Aufgaben zur Korruptionsbekämpfung bzw. Beratung und Unterstützung der Verwaltung bei der Korruptionsprävention  (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Verwaltungshandeln zur Verhinderung und Vermeidung unrechtmäßiger Handlungen)

Darüber hinaus können sowohl

  • der Oberbürgermeister innerhalb seines Amtsbereiches unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss als auch
  • der Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben

dem Bereich Rechnungsprüfung Prüfungsaufträge erteilen.

Über die oben genannten Aufgaben hinaus, wurden folgende Zuständigkeiten bei dem Bereich Rechnungsprüfung verortet:

Kontakt

Stadt Oberhausen
Rechnungsprüfung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: bereich.rechnungspruefung@oberhausen.de