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Neues Jugendparlament wählt seinen Vorsitz
Das 7. Jugendparlament Oberhausen hat sich konstituiert und kommt am Donnerstag, 19. September 2024, zu seiner zweiten Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wählen die Jugendlichen ihren neuen Vorsitz, dessen Stellvertretung und das Finanzkomitee. Die Wahlen werden von Oberbürgermeister Daniel Schranz geleitet.
In der Sitzung werden die Mitglieder des Jugendparlaments auch die Arbeitskreise benennen, in denen sie ihre inhaltliche Arbeit machen werden. Auf diese haben sich die Jugendlichen an ihrem Klausurwochenende geeinigt. Zudem wählen die jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Ratsausschüsse aus, in denen sie mitreden wollen.
Die Sitzung wird im Rathaus Oberhausen, Raum 170, stattfinden und um 17 Uhr beginnen. Sie ist, wie alle Sitzungen des Jugendparlamentes, öffentlich.
Tagesordnung für die 2. Sitzung des 7. Jugendparlaments am 19. September 2024:
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Wahlen: Vorsitz des Jugendparlaments, stellv. Vorsitz des Jugendparlaments, Finanzkomitee (Leitung der Wahl: Oberbürgermeister Daniel Schranz)
TOP 3 Auswahl der Ratsausschüsse durch das Jugendparlament
TOP 4 Bildung von Arbeitskreisen
TOP 5 Gemeinsames Wochenende des 7. Jugendparlaments
TOP 6 Verschiedenes
Hintergrund:
Das Jugendparlament ist die direkt gewählte Interessenvertretung der Oberhausener Kinder und Jugendlichen. Das erste Oberhausener Jugendparlament konstituierte sich am 21. Juni 2012. Die Wahlperiode umfasst zwei Jahre und endet beim aktuellen 7. Jugendparlament 2026.
Gemeinsam setzen sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die Belange der Kinder und Jugendlichen in Oberhausen ein, werden an Vorhaben der Verwaltung beteiligt und initiieren eigene Aktionen. Jede weiterführende Schule in Oberhausen kann bei den Wahlen maximal drei Delegierte ins Jugendparlament entsenden.
Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Jugendparlaments ist Mitglied im Jugendhilfeausschuss, um dort die Interessen des Jugendparlaments und der jungen Bürgerschaft zu vertreten. Zudem haben die Jungparlamentarierinnen und -parlamentarier Rederecht in jedem Ratsausschuss. Zwei Mitglieder sind Delegierte im Kinder- und Jugendrat NRW, der landesweiten Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen.