Um- und Ausbau Autobahnkreuz Oberhausen

Vom 22.06 2020 bis zum 21.07.2020 wurde die Offenlage der Planunterlagen die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Ausbau des Autobahnkreuz Oberhausen durchgeführt. Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt aufgeführt. Beachten Sie bitte auch die rechtsverbindlichen Angaben im Amtsblatt der Stadt Oberhausen.  

Was wird geplant?

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßen NRW (Vorhabenträger) den Um- und Ausbau des Autobahnkreuz (AK) Oberhausen. Um für das Vorhaben Baurecht zu erlangen, wird ein sog. Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Der Um- und Ausbau des AK Oberhausen ist in Form einer direkten/halbdirekten Verbindung der Fahrbeziehung Köln-Arnheim vorgesehen. Die Verbindung soll als halbdirekt geführte Rampe über die A3 (westlich des AK Oberhausen) und unter der A3 (nördlich des AK Oberhausen) als sogenannter Über- und Unterflieger ausgeführt werden. Weiterhin ist vorgesehen, die A3 zwischen dem AK Oberhausen und der Anschlussstelle Dinslaken-Süd 6-streifig auszubauen. Die A2 soll zudem zwischen dem AK Oberhausen und der Anschlussstelle Oberhausen-Königshardt 8-streifig ausgebaut werden.

Im AK Oberhausen werden zudem Anpassungen an den Verbindungen zwischen den Autobahnen vorgenommen.

Von der Planung sind Flächen im Gebiet der Städte Oberhausen und Dinslaken sowie der Gemeinde Hünxe betroffen.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Ein Planfeststellungsverfahren ist nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vorgeschrieben. Ein Planfeststellungsverfahren dient dazu, dass Betroffene die Konflikte der Planung zu ihren Belangen einer dritten Stelle - hier der Bezirksregierung Köln - aufzeigen können. Dazu müssen die Betroffene eine sog. Einwendungen einrichten, in der die Konfliktpunkte benannt werden. Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln wägt die Argumente beider Seiten ab und trifft eine Entscheidung.

Wo sind die Planunterlagen einsehbar?

Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte digital. Die Planunterlagen standen in der Zeit vom 22.06.2020 bis einschließlich 21.07.2020 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zur Verfügung. 

Wo gibt es weitere Informationen?

Die Planung wird vom Landesbetrieb Straßen NRW betrieben. Der Landesbetrieb Straßen NRW ist der sog. Vorhabenträger. Für das Projekt hat der Landesbetrieb Straßen NRW eine eigene Webseite eingerichtet, auf der nähere Informationen (u. a. ein aktuelles Video) zu finden sind.

Was sind Einwendungen und wie kann ich Einwendungen erheben?

Mit Einwendungen weist ein Betroffener auf die Betroffenheit der eigenen Belangen durch die Planung hin. Einwendungen können nur zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens während der Einwendungsfrist gemacht werden. Die Frist für Einwenungen läuft bis einschließlich 21.08.2020.

Einwendungen können schriftlich, als Mail mit qualifizierter Signatur oder als DE-Mail eingereicht werden. Schriftliche Einwendungen richten Sie bitte an: 

   Bezirksregierung Köln
   Dezernat 25
   Zeughausstraße 2 - 10
   50667 Köln

oder

   Stadt Oberhausen
   Technisches Rathaus Sterkrade
   Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung und Signalwesen
   Bahnhofstraße 66
   46145 Oberhausen

Bei Einwendungen beachten Sie bitte auch die Vorgaben, die im Amtsblatt der Stadt Oberhausen veröffentlicht sind. Dort finden Sie auch Vorgaben für das Einreichen von Einwendungen als E-Mail.

Wie geht es weiter?

Nach Ende der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen gesichtet und Landesbetrieb Straßen NRW Gelegenheit zur Gegeäußerung gegeben. Zum Ausräumen der Konflike wird in der Regel ein Erörterungstermin angesetzt, an dem eine direkte Besprechung des Konfliktes mit dem Landesbetrieb Straßen NRW möglich ist. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Oberhausen enthält bereits Hinweise für einen mögliche Erörterungstermin. 

Kontakte

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Oberhausen die Planungen nur offenlegt. Für Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßen NRW. Ansprechpartner für die Stadt Oberhausen sind: 

Dirk Woywodt
Tel.: 0208 825-2748

Laura Wiesmann
Tel.: 0208 825-3257

verkehrsplanung@oberhausen.de