Bodenschutz und Altlasten

Bodenschutz

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz kommen den natürlichen Bodenfunktionen besondere Bedeutungen zu. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen soweit wie möglich vermieden werden. Böden, die diese Funktionen im besonderen Maße erfüllen, sind nach dem Landesbodenschutzgesetz besonders zu schützen.

Der Boden erfüllt natürliche Funktionen als

  • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
  • Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
  • Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.

Zur Wahrung der Aufgabe Bodenschutz beim Bauen wurde im Rahmen der Erstellung des regionalen Flächennutzungsplans der Städteregion Ruhr (RFNP) von den unteren Bodenschutzbehörden der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim und Oberhausen eine Karte der schutzwürdigen Böden erstellt.

Besonders schutzwürdig sind Böden die z. B. wegen ihrer extrem nassen oder trockenen Standortbedingungen ein besonderes Biotopentwicklungspotential besitzen, die besonders fruchtbar sind oder die aufgrund ihrer bodenphysikalischen Eigenschaften eine besondere Stellung in den Wasserkreisläufen einnehmen. Daneben können Böden auch im Sinne eines Archivs der Natur- und Kulturgeschichte eine besondere Bedeutung haben.


Beispielkarte:
Schutzwürdige Böden
(vereinfachter Auszug aus der digitalen Karte der Stadt Oberhausen, Bereich Umweltschutz)

Blau: besondere Funktion im Wasserhaushalt
Grün: besonderes Biotopentwicklungspotential
Braun: besonders fruchtbar

 

Vor dem Hintergrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde parallel zur Erstellung der Karte in Zusammenarbeit mit dem Geologischen Dienst NRW ein System zur Bewertung von Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen entwickelt.

Im Zusammenhang mit Bauvorhaben ist schonend und sparsam mit den Böden umzugehen.
Dazu ist:

  • ausgehobener oder abgeschobener Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen (siehe auch § 202 Baugesetzbuch),

  • der Baustellenbetrieb so zu organisieren, das die verbleibenden Böden möglichst wenig beansprucht werden,

  • der Boden für die Rekultivierung von verbleibenden Freiflächen sorgfältig und fachgerecht vorzubereiten oder aufzubringen, und

  • der Anteil der versiegelten Freiflächen so klein wie möglich zu halten.

Diese und weitere Punkte sind Gegenstand bei der Prüfung von Vorhaben. Sie werden u. a. in Auflagen zu Genehmigungsbescheiden je nach Erfordernis des Einzellfalls weiter konkretisiert.

Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz beim Bauen finden sie unter folgendem Link:

 https://www-lanuv-fis.nrw.de/bodenschutz-beim-bauen

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3631
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de