Pflege in Oberhausen

Betreuungsangebot

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5), die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag wird zusätzlich zum eventuell schon vorhandenen monatlichen Pflegegeld oder Sachleistungen gezahlt. Der Entlastungsbetrag wird dem Pflegebedürftigen nicht als Geldleistung zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erfolgt über die Pflegekasse, wenn z. B. folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Allgemeine Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste
  • Anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote
  • Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • bei Pflegegrad 1 auch Sachleistungen möglich

Nicht ausgeschöpfte Leistungen können ins nächste Jahr übertragen werden. Werden diese Leistungen dann nicht bis zum 30.06. des Folgejahres verbraucht, verfallen diese.

Die Leistungen werden in der Regel von allen ambulanten Pflegediensten, Kurzzeitpflegen sowie Tages-/Nachtpflegen angeboten. Die darüber hinaus bestehenden niederschwelligen Angebote sind hier aufgeführt, soweit diese uns bekannt sind.

Der Inhalt der Leistungen kann folgende Punkte enthalten:

  • Beaufsichtigung insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei Störungen des Tag- Nachtrhytmusses, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereichs oder das Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  • Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen / Beschäftigungen
  • Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftsfähigkeit
  • Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
  • Weitere qualitätsgesicherte Anleitungs- und Betreuungsangebote; Einzelheiten zu den Angeboten sind beim Pflegedienst zu erfragen
  • Unterstützung im Haushalt

Zu einer Anbieterliste gelangen Sie hier. Sie können auch den Angebotsfinder der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nutzen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Pflegeberatungsstelle
Sozialrathaus
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
(Aufzug vorhanden)

Bei persönlichem Besuch bitte vorher unbedingt einen Termin vereinbaren.

Jan Katner
Tel.: 0208 825-4123
Fax: 0208 825-4204
E-Mail:
jan.katner@oberhausen.de

Beate Berger (Teilzeit)
Tel.: 0208 825-4172
Fax: 0208 825-4204
E-Mail:
beate.berger@oberhausen.de