Wahlamt informiert zur Landtagswahl
am 14. Mai 2017
Die Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, die Sofortwahlstellen werden geöffnet
Der Wahltermin rückt näher, die Vorbereitungen laufen auf vollen Touren. Die Wahlbenachrichtigungen sind gedruckt, die Deutsche Post hat am 11.04.2017 die Unterlagen erhalten und wird die Benachrichtigungen in den nächsten Tagen zustellen. Nach Auskunft der Post sollen die Wahlbenachrichtigungen spätestens am Ostersamstag oder am Dienstag nach Ostern zugestellt werden. Bis zum 23.04.2017 müssen die Wahlbenachrichtigungen spätestens bei allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein. In Oberhausen werden 152791 Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Nur wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann beim Fachbereich Wahlen nachfragen (825-2947). Wie bei jeder Wahl gibt es einige Fälle, in denen die Deutsche Post Wahlbenachrichtigungen nicht zustellen konnte. Über diese Fälle wird das Wahlamt informiert. Wenn eine Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt wurde, weil z. B. der Empfänger nicht zu ermitteln ist, bleibt der Eintrag im Wählerverzeichnis aber zunächst bestehen. Nur wenn bekannt wird, dass ein Wähler aus dem Wahlgebiet weggezogen oder verstorben ist, muss das Wählerverzeichnis kraft Gesetz von Amts wegen berichtigt werden.
Am Wahltag besteht die Möglichkeit, auch ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist eine vorhandene Eintragung im Wählerverzeichnis zwingend erforderlich und der Personalausweis oder Reisepass sind mitzubringen.
Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder eine sogenannte „Sofortwahl“ durchzuführen.
Hier können Sie online einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen stellen.
Ein formloser Briefwahlantrag kann per Post an den Fachbereich Wahlen (Postfach, 46042 Oberhausen) gerichtet werden. Möglich ist auch eine Beantragung von Briefwahlunterlagen per Fax (825-5121) oder per E-Mail (briefwahl@oberhausen.de). Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.
Die Anträge werden am Tage des Eingangs bearbeitet und am nächsten Tag der Post zur Beförderung übergeben. Ein solcher Postweg kann bei dem in Wahlzeiten immer sehr hohen Postaufkommen schon einmal 2-3 Tage dauern.
Die Möglichkeit der Sofortwahl besteht ab 18.04.2017:
in Alt-Oberhausen:
Rathaus Oberhausen, Zimmer 1/2
Eingang unter den Arkaden
46045 Oberhausen
in Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Eingangsbereich
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
in Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld (Bezirksverwaltungsstelle), Zimmer 18
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen.
Geöffnet haben diese drei Sofortwahlstellen vom 18.04.2017 bis zum 12.05.2017 einheitlich, und zwar zu folgenden Zeiten:
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Samstag (bis 06.05.2017) | 10.00 - 13.00 Uhr |
Für eine Sofortwahl sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis/Reisepass erforderlich.
Weitere Informationen rund um die Wahl am 14.05.2017 finden Sie hier.