Wohnen

Gewässerschutz

Der Fachbereich Gewässerschutz nimmt neben landesrechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz auch Aufgaben nach der städtischen Entwässerungssatzung wahr.


Grundstücksentwässerung

Für Bauinteressenten sind alle Belange einer ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung von Bedeutung.
Insbesondere werden die Anträge auf Befreiung von satzungsmäßigem Anschluss- und Benutzungszwang bearbeitet. Nur bei der Erteilung einer solchen Befreiung kann das Regenwasser auf dem Grundstück versickert werden, statt in die Kanalisation abgeführt werden.


Informationen zu Fragen hinsichtlich

die Überwachung der Grundwasserqualität (Grundwasserkataster)
die Erteilung von Erlaubnissen zur Grundwasserbenutzung (z:B. Grundwasserentnahme)
die Erteilung von Genehmigungen für den Gewässerumbau oder für bauliche Anlagen am und im Gewässer
die Erteilung von Erlaubnissen zur Einleitung von Stoffen in Gewässer
die Genehmigung und Überwachung der Einleitung gefährlicher Stoffe in die Kanalisation
die Überwachung des Umganges mit gefährlichen Stoffen

die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Niederschlagswasserversickerung erhalten Sie in diesem Fachbereich.


Schutz von Bachläufen

Der Uferbereich eines Baches ist von baulichen Anlagen (z. B. Zaun) frei zu halten. So ist im Außenbereich bei Gewässern zweiter Ordnung und bei sonstigen Gewässern ein Abstand von mindestens fünf Metern ab Böschungsoberkante von baulichen Anlagen frei zu halten. Ebenso  bestehen für den Gewässerrandstreifen nach Landesrecht bestimmte Verbote.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Umweltschutz
Untere Wasserbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3588
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: fachbereich.gewaesserschutz@oberhausen.de

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