Stadtentwicklung/regionale Planung und vorbereitende Bauleitplanung
Grundlagen der Stadtentwicklung
Unter den kommunalen Planungsinstrumenten stellt die Stadtentwicklungsplanung eine übergeordnete, integrative Planung für die gesamte Stadt dar.
Ihre Aufgabe ist es, in dem aktuellen stadtgesellschaftlichen Kräftedreieck zwischen "Politik", "Bürgerinnen und Bürgern" und "Verwaltung" mit den dort vorhandenen konkreten Interessen, Wertvorstellungen und politischen Konzeptionen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken, aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufzuzeigen und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung anzubieten. Dabei konzentriert sich ihre Aufgabe auch darauf, wo in der Stadt räumliche Entwicklung stattfinden soll.
Damit folgt Stadtentwicklung dem Bekenntnis zu einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung, in der soziale, umweltpolitische und wirtschaftliche Belange wechselseitig einbezogen sind.
Stadtentwicklungspläne sind Instrumente der informellen Planung. In ihnen werden für die Gesamtstadt Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder wie z.B. Arbeiten, Wohnen, Soziale Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Verkehr erarbeitet. Sie sind Grundlagen für alle weiteren Planungen, konkretisieren den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) durch die Bestimmung räumlicher und zeitlicher Prioritäten für die Inanspruchnahme von Flächen und Standorten und zeigen erforderliche Maßnahmen auf.
Struktur und Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung, der infrastrukturellen Einrichtungen und -anlagen werden meist über Planungshorizonte zwischen 5 und 15 Jahren aufgezeigt. Dabei wird der Begriff der Entwicklungsplanung auf räumliche Teilbereiche der Stadt (Stadtteilentwicklungsplanung) oder ausgewählte inhaltliche/sektorale Teilbereiche (Wohnbauentwicklung, Verkehrsentwicklung, Schulentwicklung, Spielflächenentwicklung etc.) bezogen.
Die Stadtentwicklungsplanung ist ein in ständiger Fortschreibung und Rückkoppelung befindlicher Prozess. Zunehmende Bedeutung - im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung - erhält die Stadtentwicklungsplanung durch die Aufgabe, gesellschaftlich problematische Entwicklungen und Tendenzen sowie deren räumliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Strategien zu deren Bewältigung zu entwickeln. Dabei ist die steuernde und planende Unterstützung solcher Prozesse eine umfassende Querschnittsaufgabe, die neben ökonomischen und ökologischen Belangen eben in zunehmendem Maße auch soziale Entwicklungsfragen - präventiv - aufgreifen muss.
Stadtentwicklung ist zwar zunächst auf die Entwicklung der gesamten Stadt ausgerichtet, bezieht aber wegen der zahlreichen Verflechtungen mit dem Umland seit vielen Jahren die Kooperation/Zusammenarbeit mit der Region ein.
Die Stadtentwicklungspläne haben Empfehlungscharakter für alle an der Planung beteiligten Stellen und sind Grundlage für alle weiteren Pläne.
Im Gegensatz zur formellen Bauleitplanung ist die Vorgehensweise dieser informellen Planungen strukturell offen.
Die einzelnen Fachplanungen dürfen dabei nicht separat voneinander planen, sondern ihre Planungen müssen aufeinander abgestimmt sein (horizontale Integration). Ferner muss Entwicklungsplanung auch die Vorgaben und Absichten übergeordneter Gebietskörperschaften in die Planung mit einbeziehen (vertikale Integration).
Aufgrund der vielfältigen Anforderungen reichen die Inhalte der Stadtentwicklungsplanung weit über die räumlich fassbaren und in Plänen darstellbare Sachverhalte hinaus, so dass solche Planungskonzepte häufig auch aus verbalen Ausführungen und Formulierungen von Zielen, Konzepten und Maßnahmen bestehen.
Flächennutzungsplan/Regionaler Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan, auch "vorbereitender Bauleitplan" genannt, wird die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Neben der Festlegung der Flächennutzung bereits bebauter Gebiete wird im Flächennutzungsplan auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung bisher unbebauter Flächen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Gemeindegebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen aber auch Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wald sowie Verkehrsflächen usw. ausgewiesen sind. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden und öffentliche Planungsträger, hat jedoch in der Regel keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln.
Der letzte kommunale Flächennutzungsplan der Stadt Oberhausen stammte aus dem Jahre 1983. Statt einer Neuaufstellung hat Oberhausen im Jahr 2004 gemeinsam mit fünf weiteren Ruhrgebietsgroßstädten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) aufzustellen. Hierzu wurde die Planungsgemeinschaft „Städteregion Ruhr“ gebildet. Am 03.05.2010 wurde der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) wirksam.
Der RFNP hat u.a. den kommunalen Flächennutzungsplan der Stadt Oberhausen planungsrechtlich ersetzt und enthält darüber hinaus die Regionalplanung für die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Er führt somit die zwei bislang getrennten Planungsebenen der Regionalplanung und der vorbereitenden Bauleitplanung der Gemeinden in einem integrierten Plan zusammen. Der RFNP besteht aus einem textlichen und einem zeichnerischen Teil. Dieser ist im vorgegebenen Maßstab von M 1:50.000 aufzustellen und damit deutlich grobkörniger als die bisherigen Flächennutzungspläne der meisten Städte (i.d.R.M 1:10.000). Der RFNP ist direkte Entwicklungsgrundlage für die städtischen Bebauungspläne und ferner beachtlich bei Bauvorhaben im Außenbereich.
Das Rechtsinstrument des RFNP ist in der Neufassung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vom 16.03.2010 zwar entfallen, für den RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wurde mit § 39 LPlG aber eine Überleitungsvorschrift geschaffen, die das Fortgelten des Planes sichert und die Planungsgemeinschaft auch zu seiner Änderung ermächtigt. Um Widersprüche zwischen dem RFNP und dem durch den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzustellenden einheitlichen Regionalplan Ruhr zu vermeiden, erfordern RFNP-Änderungen hinsichtlich der regionalplanerischen Inhalte eine enge Abstimmung mit dem RVR als Regionalplanungsbehörde. Diese Abstimmung (Benehmens- bzw. Einvernehmensherstellung) mit dem RVR wird im Rahmen der üblichen Behördenbeteiligung in das Planverfahren integriert.
Wenn der RVR das Aufstellungsverfahren für den einheitlichen Regionalplan Ruhr abgeschlossen hat, endet gemäß § 39 Abs. 4 LPlG die Kompetenz der Planungsgemeinschaft zur Änderung des RFNP. Der regionalplanerische Teil des RFNP tritt außer Kraft. Die bauleitplanerischen Inhalte gelten danach als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) im Sinne von § 204 BauGB weiter, da entsprechende Beschlüsse gem. § 39 Abs. 5 LPlG von den Räten aller RFNP-Städte gefasst wurden.
Geänderte planerische Zielvorstellungen für räumliche Teilbereiche, Investitionsvorhaben, die planerisch vorbereitet werden sollen sowie Änderungen der Rechtsgrundlagen bzw. Fortentwicklungen der Rechtsprechung erfordern eine ständige Weiterentwicklung des RFNP durch formelle Änderungsverfahren.
Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) kann in der Servicestelle Bauleitplanung, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Gebäudeteil A, Raum A 004, oder im Online-Angebot Bauleitplanung-Online der Stadt Oberhausen eingesehen werden. Darüber hinaus besteht eine umfassende Möglichkeit zum Download aller RFNP- Bestandteile incl. der wirksamen Änderungen im Online-Angebot der Städteregion Ruhr unter diesem Link: Städteregion Ruhr.
Weitere Informationen und Dienstleitungen zum Thema Stadtentwicklung und den aktuellen Projekten erhalten Sie im Serviceportal der Stadt Oberhausen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich Stadtentwicklung
Mario Hofmann
Marktstraße 97, Raum 3
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2728
E-Mail: stadtentwicklung@oberhausen.de