Eingriffsregelung und Ersatzgeld
Eingriffsregelung
Die "Eingriffsregelung" ist ein Instrument im Naturschutzrecht, was zum Ziel hat, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.
Unter "Eingriff" wird die Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verstanden, die mit erheblichen oder langandauernden Beeinträchtigung von Natur und Landschaft einhergehen. Als Eingriffe gelten z.B. der Neubau von Häusern, Infrastrukturmaßnahmen, der Abbau von Bodenschätzen, oder die Umwandlung von Wald.
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.
Die Eingriffsregelung ist im Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13 ff) sowie im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (§§ 4 - 6) geregelt.
Ersatzgeld
Ein Ersatzgeld ist zu leisten, wenn die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen ist (vgl. Bundesnaturschutzgesetz § 15 Abs. 6). Die Höhe des Ersatzgeldes bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (incl. Kosten für Planung, Unterhaltung, Flächenbereitstellung, Personal- und Verwaltungskosten). Das Ersatzgeld ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einzusetzen.
Mit Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes NRW 2016 ein Verzeichnis über die Verwendung der Ersatzgelder zu führen (vgl. Landesnaturschutzgesetzes NRW § 34 Abs. 2). Dem gesetzlichen Auftrag kommt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen nach. Informationen zur Verwendung der Ersatzgelder finden Sie bei den Downloads.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Untere Naturschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
E-Mail: naturschutzbehoerde@oberhausen.de