Luftreinhalteplan

Bei Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe ist die zuständige Behörde verpflichtet, einen Luftreinhalteplan mit geeigneten Maßnahmen aufzustellen, um eine Grenzwerteinhaltung so schnell wie möglich sicherzustellen. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen für die Planaufstellung zuständig. Dabei arbeiten sie eng mit den betroffenen Kommunen und dem Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) zusammen.

Zwischen 2006 und 2019 wurden an der Mülheimer Straße - wie auch an vielen anderen Messstellen im Land - durchgehend Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Daher haben die zuständige Bezirksregierungen im Jahr 2008 einen Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet aufgestellt, der 2011 fortgeschrieben wurde. Die für den Regierungsbezirk Düsseldorf geltenden Teilpläne können auf der Übersichtsseite aller Luftreinhaltepläne der Bezirksregierung Düsseldorf heruntergeladen werden.

Die jüngste Fortschreibung des für Oberhausen geltenden Luftreinhalteplans ist am 30.10.2020 als Planergänzung Stadt Oberhausen 2020 in Kraft getreten. Dieser Fortschreibung des Luftreinhalteplans war eine Klage des Vereins „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) vorangegangen. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich zwischen der DUH, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Oberhausen beendet. Einen wesentlichen Bestandteil der Fortschreibung des Luftreinhalteplans bilden die Maßnahmen aus dem Vergleich.

Zahlreiche Maßnahmen des aktuellen Luftreinhalteplans gehen auf Maßnahmenideen im Masterplan "Saubere Luft für Oberhausen" zurück, der im Jahr 2018 mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes erarbeitet worden ist.

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Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Fachbereich Ökologische Planung
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