Jugendgerichtshilfe
Strafverfahren
Anzeige und Polizei
Anzeige:
Wenn du bei einer Straftat erwischt wirst, musst du mit einer Anzeige rechnen. Anzeigen kann dich zum Beispiel jeder, der dich dabei beobachtet hat; egal ob das die Polizei, Nachbarn oder irgend jemand anders ist.
Sobald der Polizei eine Straftat bekannt wird, beginnt sie mit ihren Ermittlungen. Ihre Aufgabe besteht zunächst darin, Verdächtige und Zeugen zur Vernehmung zu laden.
Vernehmung:
Nachdem es zu einer Anzeige gegen dich gekommen ist, wirst du zur Vernehmung auf das örtliche Polizeirevier geladen.
Die Polizei wird dir erklären, was dir vorgeworfen wird und welche Strafvorschriften dafür gelten.
Dabei solltest du wissen: Es bleibt dir freigestellt eine Aussage zu machen. Die Aussage kann jedoch auch sehr wichtig sein, schließlich erhältst du hierbei auch eine erste Möglichkeit, den Sachverhalt aus deiner Sicht zu schildern.
Alle Aussagen und Ergebnisse werden hierbei protokolliert und einem Vernehmungsprotokoll festgehalten. Diese Protokoll wird dir dann zur Unterschrift vorgelegt.
Bevor du es unterschreibst, lese dir das Vernehmungsprotokoll zuvor gut durch.
Das Vernehmungsprotokoll wird dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen