Geoinformation und Kataster

Grundstückswertermittlung

Bodenordnung

Zur Verwirklichung von Planungen eines Baugebietes oder des Baus einer Straße ist es manchmal erforderlich Grundstücke in ihrer bisherigen Form und Nutzung zu verändern. Um die Grenzen von Grundstücken und die Eigentumsverhältnisse auf die Planung hin auszurichten sind bodenordnerische Maßnahmen notwendig.


Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB):

Umlegungsverfahren (§§ 45 – 79 BauGB)

Der Zweck einer Umlegung besteht darin, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete Grundstücke so neu zu ordnen, dass auf der Grundlage der Planung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke. Umlegungsverfahren werden dann eingeleitet, wenn die planungsrechtlichen Festsetzungen und die vorhandenen Eigentumsverhältnisse eine Neuordnung der Grundstücke erfordern.
Ein Umlegungsverfahren ist daher ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, das einen gerechten Ausgleich unterschiedlicher Interessen ermöglicht. Das Eigentum bleibt weiter bestehen, nur meist in veränderter Form. So können Konflikte bei der Umsetzung von städtebaulichen Planungen gelöst werden.
Neben der Neuordnung der Grundstücke werden auch die Flächen für die Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) und Grünflächen sowie Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich bereitgestellt. Im Umlegungsverfahren werden die Vorteile und Lasten städtebaulicher Planungen solidarisch auf alle Eigentümer gleichmäßig verteilt.

Vereinfachte Umlegung (§§ 80 – 84 BauGB)

Vereinfachte Umlegungen lösen die bisherigen Grenzregelungsverfahren ab.
Eine vereinfachte Umlegung kann durchgeführt werden, wenn nicht selbständig bebaubare Grundstücke, die unmittelbar aneinander grenzen oder in enger Nachbarschaft liegen oder Teile hiervon untereinander getauscht oder einseitig zugeteilt werden sollen. Ziel der vereinfachten Umlegung ist die Schaffung bebaubarer Grundstücke.


Umlegungsausschuss

Der Umlegungsausschuss der Stadt Oberhausen ist ein unabhängiges Fachgremium mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen, das aus fünf Mitgliedern besteht (1 Jurist als Vorsitzender, 1 Sachverständiger für Bewertung, 1 Sachverständiger für Vermessung und 2 Ratsmitglieder). Er führt auf Anordnung des Rates der Stadt Umlegungsverfahren und andere bodenordnerische Maßnahmen vornehmlich im Bereich eines Bebauungsplanes durch.

Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Im Fachbereich 5-2-40 ist die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Oberhausen angesiedelt. Sie führt im Auftrag des Umlegungsausschusses bodenordnerische Maßnahmen, Umlegungsverfahren und vereinfachte Umlegungen zur Realisierung von Bebauungsplänen durch.

Die Geschäftsstelle erledigt die laufenden Geschäfte, führt Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausausschusses vor und wickelt sie ab.

Sie ist Ansprechpartnerin für die im Umlegungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer.


Zeugnisse zu gesetzlichen Vorkaufsrechten

Die Ausstellung wird von den Notaren nach Beurkundung von Grundstückskaufverträgen beantragt, da sonst die Eigentumsänderungen im Grundbuch nicht umgeschrieben werden können.

Ansprechpartner/in

Umlegungsverfahren Frau Weber 0208 825-2789
  Herr Küppers 0208 825-3269
Zeugnisse Vorkaufsrecht Frau Weber 0208 825-2789