Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst,
Verkehrsüberwachung (ruhender Straßenverkehr)
Im Fachbereich "Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung" werden die Aufgaben wahrgenommen, die nicht besondere ordnungsbehördliche Aufgaben sind.
Zu den allgemeinen ordnungsbehördlichen Aufgaben gehören die Fundangelegenheiten (Fundtiere, Verlust- oder Fundanzeigen), die Unterbringung psychisch Kranker im Gefahrenfall und Angelegenheiten, die sich entweder im persönlichen Umfeld der Bürgerinnen oder Bürger dieser Stadt abspielen oder bei denen die Ordnungsbehörde als Eingriffsverwaltung maßregelnd tätig wird.
Beispielhaft gehören zu den erstgenannten Angelegenheiten Lärmstörungen aus dem privaten Bereich (zum Beispiel Hundelärm, Musiklärm), andere beeinträchtigende Immissionen (zum Beispiel Grillfeuer, Rauch und Gestank) oder Störungen der öffentlichen Sicherheit (durch nicht angeleinte Hunde).
Zu den Aufgaben der Eingriffsverwaltung gehören die Überwachung:
- des Jugendschutzes
- des Sonn- und Feiertagsschutzes
- des Bordellwesens
- des Tierschutzes
- von örtlichen Lotterien und Ausspielungen
sowie
- die Bestattung von Leichen ohne bestattungspflichtige Angehörige
- die Kampfmittelbeseitigung
- die örtliche Luft- und Hafenaufsicht
- die Unterbringung psychisch Kranker
- die Ortshygiene
- Jagd- und Fischereiangelegenheiten
- das Sprengstoffwesen
- die Tierkörperbeseitigung und
- die Tierseuchenbekämpfung.
Darüberhinaus organisiert und beaufsichtigt der Fachbereich den kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachungskräfte für den ruhenden Straßenverkehr (Politessen).
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bürgerservice und öffentliche Ordnung
Technisches Rathaus / Gebäudeteil B
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: gefahrenabwehr@oberhausen.de