Erläuterung zur Parkraumbewirtschaftung
Ziel der Parkraumbewirtschaftung
Das neu erarbeitete Parkraumbewirtschaftungskonzept hat folgende Ziele:
- Die Parkplatzsituation für Anwohnerinnen und Anwohner soll entschärft werden, indem sie Vorrang vor Arbeitgebern, Mitarbeitenden und Kunden bekommen
- Die bewirtschafteten Gebiete sollen besser erreichbar sein und die Aufenthalts-, Wohn- und Lebensqualität gesteigert werden
- Anstelle des Autos soll man sich mit dem Fahrrad, ÖPNV oder zu Fuß fortbewegen
- Autofahrer und Autofahrerinnen sollen weniger Zeit benötigen, um einen freien Parkplatz zu finden
- Ein geringerer Autoverkehr soll dafür sorgen, dass die Umweltbelastungen im gesamten Stadtgebiet abnehmen
Grundlage zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung
Im Auftrag der Stadt hat der externe Gutachter LK Argus die bisherige Parkraumbewirtschaftung aufwendig analysiert und den in allen Stadtteilen Oberhausens existierenden Parkraum erhoben.
Auf Basis der Analyseergebnisse und der Parkraumerhebungen sind die neuen Bewirtschaftungsbereiche, die Bewirtschaftungsarten (Parkschein ober -scheibe), die Parkzeiten sowie die Höhe der Parkgebühren entstanden.
Start der Parkgebührenordnung
Die Parkraumbewirtschaftung tritt mit der Einführung einer neuen Parkgebührenordnung am 1. Februar 2020 in Kraft.
Kostengünstiges Parken für Arbeitnehmer/-innen
An der Turbinenhalle soll ein temporärer Parkplatz für Mitarbeitende von großen Arbeitgebern geschaffen werden. Neben der Nutzung der Fläche für städtische Bedienstete soll auch eine Untervermietung anderen Arbeitgebern (wie Krankenhäuser, Behörden und ggf. weiteren Arbeitgebern) in der Parkraumbewirtschaftungszone Alt-Oberhausen angeboten werden.
Alle großen Arbeitgeber sind angeschrieben worden mit der Bitte, den benötigten Bedarf an die Stadt zu melden. Dann kann entschieden werden, ob und in welcher Größe eine Fläche angemietet wird.
Park & Ride Parkplätze für Arbeitnehmer der Behörden nahe den Autobahnen A40 und A42
Es gibt folgende Park & Ride Parkplätze (P&R)m an der Autobahnen:
An der A 40 existiert ein P&R an der Landwehr und an der A 42 existiert ein P&R an der Werthfeldstraße (Olga-Park). Daneben gibt es noch den Parkplatz in Mülheim Styrum, Hauptbahnhof Oberhausen, Bahnhof Sterkrade, Bahnhof Holten und Autobahn A 3 Abfahrt Holten. Die P&R Parkplätze verfügen bislang über freie Kapazitäten und sind noch nicht ausgelastet.
Informationen zu den Park&Ride Anlagen gibt es auf folgender Internetseite: www.stoag.de/service/parkride.html.
Verlängerung der gebührenpflichtigen Parkzeit
Die Bewirtschaftungszeiten entsprechen den Empfehlungen des Gutachters bzw. den Parkraumbewirtschaftungskonzept der Stadt Oberhausen.
Die Festlegung der Bewirtschaftungszeiten hängt von der Nutzungsstruktur und von der tageszeitlichen Zusammensetzung der parkenden Fahrzeuge ab. Die Regelungszeiten sollten sich auf die Tageszeiten beschränken, zu denen eine Nutzungskonkurrenz besteht und in denen mit der Bewirtschaftung tatsächlich spürbare verkehrslenkende Effekte erzielt werden können.
Die Bewirtschaftungszeiten sollten sowohl die Spitzenstunden von 9 und 11 Uhr als auch die Ladenöffnungszeiten am Nachmittag berücksichtigen.
Vereinheitlichung der Parkzeit
Unterschiedlichen Bewirtschaftungszeiten sind für die Nutzer nicht nachvollziehbar und führen zu zusätzlichem Parksuchverkehr, insbesondere wenn diese für unmittelbar aneinander angrenzende Bereiche gelten. Um dies zu vermeiden, werden die Bewirtschaftungszeiten vereinheitlicht.
Die Politik argumentiert immer mit dem Parkdruck der Innenstadt. Wo endet die Innenstadt?
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept sieht eine Beurteilung der Randbereiche der Bewirtschaftungsgebiete vor, um Verdrängungseffekte zu beobachten. Um gegebenenfalls negativen Verdrängungseffekten entgegenzuwirken, kann eine Anpassung der Bewirtschaftungsgrenzen und Bewohnerparkzonen erforderlich werden.
Es wurden keine Parkscheinautomaten in reinen Wohngebieten aufgestellt. Alle Bewirtschaftungsgebiete verfügen auch über Gewerbe oder öffentlichen Einrichtungen. Grundlage für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist eine Konkurrenz zwischen zwei Nutzergruppen (z.B. Bewohner und Arbeitnehmer) im Bewirtschaftungsgebiet, welche durch den Gutachter bei der Erstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes mit Hilfe der Parkraumerhebung nachgewiesen wurde. Dabei werden immer größere Gebiete und nicht einzelne Straßen begutachtet.
Werden die Bewirtschaftungsgebiete ausgedehnt, wenn der Verdrängungsverkehr sich auswirkt? Geht das dann bis an die Grenzen von Oberhausen?
Eine Beurteilung der Bewirtschaftungsgebiete insbesondere der Randbereiche ist ein Jahr nach Inkrafttreten vorgesehen. Ob sich hieraus eine Anpassung der Bewirtschaftungsgrenzen ergeben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden.
Wie soll der Umweltschutz besser werden, wenn der Parksuchverkehr sich ausweiten wird?
Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges Instrument des Verkehrs-und Mobilitätsmanagements. Das Ziel des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist es, Parksuchverkehr sowie die Nutzung des Autos zu reduzieren beziehungsweise Wege auf alternative Verkehrsarten (Fuß, Rad, ÖPNV) zu verlagern. Damit sind positive Effekte für die Umwelt und die Menschen, die in den Gebieten leben und arbeiten verbunden: Die Luftqualität wird besser und die Lärmbelastung sinkt.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Verkehrsplanung, Signalwesen
Dr. Marcel Knauff
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Tel.: 0208 825-3157
E-Mail: marcel.knauff@oberhausen.de