Jugendgerichtshilfe im Haus des Jugendrechts Oberhausen

Erreichbarkeit

Die Jugendgerichtshilfe befindet sich im Haus des Jugendrechts (ehemalige Hauptpost), Paul-Reusch-Str. 2, direkt am Hauptbahnhof (Eingang über das Foyer der Postbank-Filiale, dann oben an der Treppe rechts durch die Glastür).

Die Postanschrift lautet: Stadt Oberhausen, FB 3-1-50-100 JGH, 46042 Oberhausen

Posteinwurf

Außen am Haupteingang (rechts neben der Schiebetür, unter den Metallschildern) befindet sich ein Nachtbriefkasten, der auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar ist.


Jugendgerichtshilfe Gespräch

Zuständigkeiten

Wenn ihr wissen wollt, wer bei der Jugendgerichtshilfe für euch zuständig ist, klickt bitte hier!

Wenn ihr allgemeine Fragen habt, könnt ihr auch unter jugendgerichtshilfe@oberhausen.de Kontakt aufnehmen.


Aufgaben

Hier findet ihr allgemeine Informationen über die verschiedenen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:

Beratung und Begleitung
Psychologische Beratung im Jugendstrafverfahren 
Gespräch und Bericht
Gerichtsverhandlung und "Strafe"
Gruppen, Kurse und sonstige Angebote 


Datenschutz

Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der EU - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet ihr hier!


Jahresbericht

Der Jahresbericht 2023 über die Arbeit im Haus des Jugendrechts Oberhausen findet sich hier!


Beratung und Begleitung

Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre), die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Unser Angebot richtet sich natürlich auch an deren Eltern.
Wir stehen zur Verfügung, wenn es darum geht, Fragen rund um das laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren zu beantworten und Unsicherheiten abzubauen.
Wir zeigen Möglichkeiten auf, selbst etwas zu unternehmen, um zum Beispiel den angerichteten Schaden wieder gut zu machen, sich mit dem Geschädigten wieder zu vertragen oder auch durch den Besuch von entsprechenden Veranstaltungen der Jugendgerichtshilfe der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Jugendrichter zu zeigen, dass man sein Fehlverhalten einsieht und bereit ist, sich damit auseinanderzusetzen.
Wichtig ist dabei, dass du dich möglichst frühzeitig bei uns meldest.
Wir können in jedem Stadium des Verfahrens etwas für dich tun. Du musst nicht warten, bis eine Einladung von uns ins Haus kommt, nachdem die Anklageschrift beziehungsweise die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft bei uns eingegangen ist.

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Gespräch und Bericht

Wir führen mit dir, gegebenenfalls auch mit deinen Eltern, zunächst ein Gespräch, bei dem du die Möglichkeit hast, alle Fragen loszuwerden und aus deiner Sicht zu erzählen, was eigentlich passiert ist.
Die Jugendgerichtshilfe übernimmt nicht die Aufgabe der Strafverteidigung, kann aber auf Grund ihrer Erfahrung in der Regel schon einige Tipps zum weiteren Ablauf des Verfahrens und seinem möglichen Ausgang geben.
Es gehört auch zu unseren Aufgaben, an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft über deine Lebenssituation zu berichten. Den Auftrag dazu erhalten wir unmittelbar aus dem Jugendgerichtsgesetz, wo vorgeschrieben ist, dass in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende die individuellen Lebensumstände und die Entstehungsgeschichte der Straftat besonders berücksichtigt werden müssen. Diese Informationen sollen helfen, am Ende des Verfahrens eine Maßnahme zu finden, die den besonderen Umständen deines Einzelfalls gerecht wird.
In Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wird von dieser in der Regel schon eine Maßnahme festgesetzt, welche die Bedingung für eine Einstellung des Verfahrens darstellt (zum Beispiel Sozialstunden). Wir werden dann mit dir besprechen, wie und wo du die Auflage erfüllen kannst oder ob vielleicht etwas anderes für dich in Frage kommt.

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Gerichtsverhandlung und "Strafe"

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nimmt eine Vertreterin oder ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe daran teil und wird dort noch einmal mündlich etwas zu deinem Werdegang berichten. Die Jugendgerichtshilfe muss dann auch einen Vorschlag machen, ob das Verfahren z. B. eingestellt werden kann oder eine Verurteilung erfolgen soll und was für eine "Strafe" das Gericht eventuell verhängen soll.
Bei Heranwachsenden haben wir darüber hinaus die Aufgabe, eine Stellungnahme darüber abzugeben, ob unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes noch die Anwendung des Jugendstrafrechts in Frage kommt oder ob du schon als so erwachsen betrachtet werden kannst, dass dementsprechend auch das für Erwachsene geltende allgemeine Strafrecht angewandt werden muss.
Nach der Gerichtsverhandlung stehen wir dir weiterhin zur Verfügung, wenn du noch Fragen hast.
Wir haben dann aber nach einer Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens mit einer entsprechenden Auflage auch gleichzeitig die Aufgabe, die vom Jugendgericht verhängten Maßnahmen mit dir umzusetzen und müssen dem Gericht auch Mitteilung darüber machen, ob du den Auflagen nachkommst.
Eine Übersicht über mögliche "Strafen" findest du auf den nachfolgenden Seiten. Dabei sollte man allerdings wissen, dass ein Jugendgericht dich zunächst einmal gar nicht im eigentlichen Sinne bestrafen will. Die dort aufgeführten Maßnahmen sollen dir vor allem Anregungen zu einer vernünftigen Lebensführung geben oder auch eine Hilfestellung bei bestimmten Problemen sein.
Diejenigen Maßnahmen, an deren Umsetzung die Jugendgerichtshilfe direkt beteiligt ist, heißen "Ambulante Maßnahmen". Der Begriff soll verdeutlichen, dass du hierbei nicht in die Jugendstrafanstalt oder in den Jugendarrest kommst.

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Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen

Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de