Pflege in Oberhausen

Verhinderungspflege

Wenn Sie selbst krank werden, zur Kur müssen oder dringend Urlaub benötigen, können Sie Leistungen für eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Die Ersatzpflege kann erbracht werden von:

  • Nachbarn oder Bekannten
  • Verwandten bis 2. Grades (nur Fahrkostenersatz & Verdienstausfall)
  • Ambulanter Pflegedienst, Tagespflege oder stationäre Einrichtung
  • sie kann auch stundenweise bis zur Ausschöpfung des u. g. Betrages in Anspruch genommen werden

Die Verhinderungspflege wird längstens für vier bzw. sechs Wochen und bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Sobald eine sechsmonatige Vorpflegezeit erfolgt ist, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2.

Der Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege kann um bis zu 806 Euro zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege angerechnet.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können innerhalb eines Kalenderjahres beansprucht werden.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Pflegeberatungsstelle
Sozialrathaus
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
(Aufzug vorhanden)

Bei persönlichem Besuch bitte vorher unbedingt einen Termin vereinbaren.

Jan Katner
Tel.: 0208 825-4123
Fax: 0208 825-4204
E-Mail:
jan.katner@oberhausen.de

Beate Berger (Teilzeit)
Tel.: 0208 825-4172
Fax: 0208 825-4204
E-Mail:
beate.berger@oberhausen.de