Ausländer/-innenangelegenheiten

Unser Aufgabengebiet umfasst sämtliche ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren Wohnsitz in Oberhausen haben. Hierzu gehört unter anderem die Entscheidung über Aufenthaltsrechte, die Regelungen zur Freizügigkeit von EU-Staatsangehörigen, die Regelung des Aufenthaltes von Asylbewerbern sowie die Mitarbeit bei der Entscheidung über Einreisen in die BRD (Einladungen).

Für die Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) und/oder Reiseausweisen bringen Sie bitte ein biometrisches Lichtbild, welches nicht älter ist als 1 Jahr, ist.

Sie können dieses Lichtbild auch gegen eine Gebühr von 7,00 EUR direkt in der dritten Etage der Ausländerbehörde im Technischen Rathaus anfertigen lassen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie dieses Lichtbild nicht in ausgedruckter Form erhalten. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst und für den jeweiligen Antrag verarbeitet.

Der beantragte eAT kann nach einer bestimmten Wartezeit in unserem Frontoffice abgeholt werden.


Das Aufenthaltsrecht für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ein äußerst kompliziertes und umfangreiches Rechtsgebiet, welches durch Gesetzgeber und Gerichte vielfach und ständig angepasst wird, so dass an dieser Stelle nur auf einige Bereiche eingegangen werden kann. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Zum Aufgabengebiet gehört ferner auch die Entscheidung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Detailiertere Informationen und Ansprechpartner/innen finden Sie im Serviceportal der Stadt Oberhausen

Zu dieser Einrichtung gehören:


ÖFFNUNGSZEITEN

Vorsprachen für die Bereiche allgemeine Ausländerangelegenheiten und Einbürgerung nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten für den Fachbereich Asylangelegenheiten finden Sie hier.

Allgemeine Ausländerangelegenheiten

Terminanfragen können Sie alternativ auch an das Funktionspostfach: abh.terminvergabe@oberhausen.de richten.
Zudem können Sie uns wochentags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr über unsere Hotline 0208 825-7887 erreichen.

Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Die Hotline der Einbürgerungsbehörde ist für Sie mittwochs von 08:30 - 12:00 Uhr geöffnet. Weiterhin können Sie sich bei Fragen an die E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de wenden.


Kontakt

Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de

E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de

Telefax: 0208 825-5323