Baugenehmigung und Bauordnung

Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen

Veranstaltungen in eingezäunter/eingegrenzter Anlage fallen in die Zuständigkeit der Bauordnung -
Fachbereich Sonderbau
 

Ansprechpartner

 
Jörg Plicht 0208 825-3575 joerg.plicht@oberhausen.de
Caroline Schroer 0208 825-3584 caroline.schroer@oberhausen.de
     
 

Mehr als 1.000 Besucher = baurechtlich genehmigungspflichtig (ohne Beteiligung der Bezirksregierung)
Mehr als 5.000 Besucher = baurechtlich genehmigungspflichtig + Sicherheitskonzept vom Veranstalter


Freiraumveranstaltungen fallen in die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde
Fachbereich Öffentliche Ordnung

Ansprechpartner

Jürgen Riechel 0208 825-2618 juergen.riechel@oberhausen.de