Wahlangelegenheiten
Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe ist die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die laufende Amtszeit der Schöffinen und Schöffen an den Amtsgerichten Oberhausen und Duisburg sowie am Landgericht Duisburg (Strafsachen) begann am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023.
Die Wahl zur Schöffin und zum Schöffen erfolgt für fünf Jahre. Die Frist, um sich im Jahr 2023 als Schöffin oder Schöffe für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 zur Wahl zu stellen, ist abgelaufen.
Der Schöffenwahlausschuss trat bereits zusammen, um die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste zu wählen. Bis Ende des Jahres 2023 werden nur die gewählten Personen von den Gerichten über ihre Wahl informiert.
Für die anschließende Amtszeit vom 01.01.2029 bis 31.12.2033 können Sie sich bei Interesse frühestens ab Januar 2028 bei der Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, bewerben.
Ergänzende Informationen im Internet finden Sie in einem Faltblatt des Justizministeriums NRW
"DIE EHRENAMTLICHEN RICHTERINNEN UND RICHTER",
bei der
sowie beim
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40 / Wahlen
Andrea Wübbels
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2944
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: a.wuebbels@oberhausen.de