Auf dem Rad

Räder in Bussen und Bahnen der STOAG

Fahrradmitnahme bei der STOAG. (Foto: Ulf Philipowsky)
Fahrradmitnahme bei der STOAG. (Foto: Ulf Philipowsky)
Mal ganz ehrlich: Welcher Radfahrer hat noch nie mit dem Gedanken gespielt, ein Stück des Weges mit Bus oder Straßenbahn zurückzulegen? Sei es, weil der Weg zu weit, das Wetter zu schlecht oder ganz einfach der Reifen platt ist. Grundsätzlich ist eine Fahrradmitnahme in Bussen oder in der Straßenbahn bei der STOAG möglich. Es gilt allerdings, einige Regeln zu beachten

Die Mitnahmezeiten

Montags bis freitags ab 9 Uhr, samstags, sonntags sowie an Feiertagen können Fahrräder befördert werden. In den Schulferien gibt es keine Einschränkungen bei der Mitnahme.


Die Kosten

Für ein Fahrrad wird zusätzlich zum regulären Ticket pro Fahrt ein ZusatzTicket für 3 Euro benötigt. Für Inhaber eines Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, BärenTicket, FirmenTicket, YoungTicket PLUS und SemesterTicket ist die Mitnahme im gewählten Gültigkeitsbereich des Tickets kostenlos. Geht die Fahrt über den Gültigkeitsbereich hinaus, ist ein ZusatzTicket erforderlich. Wer die Hin- und Rückreise am gleichen Tag hat, spart mit dem FahrradTagesTicket NRW für 4,50 EUR. Das Ticket gilt in Kombination mit jedem anderen Ticket des NRW-Tarifs sowie mit den Bartickets und Zeittickets des VRR.


Der Platz

Eine Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn in der Straßenbahn oder im Bus an der zweiten Türe genügend Platz vorhanden ist. Wichtig: Das Fahrrad muss gut festgehalten werden. Ist der Platz bereits durch Kinderwagen oder Rollstühle und Rollatoren besetzt, ist eine Mitnahme in diesem Fahrzeug nicht möglich. Im Einzelfall entscheiden die Fahrerinnen und Fahrer, denn sie sind für die Sicherheit im Fahrzeug verantwortlich. Natürlich müssen die Radfahrer Sorge dafür tragen, dass weder andere Fahrgäste noch das Fahrzeug selber durch das Fahrrad beschädigt oder verschmutzt werden. Ein Anspruch auf Fahrradbeförderung besteht übrigens nicht.


Pedelecs und E-Bikes

Als Fahrrad gilt „ein muskelbetriebenes, einsitziges Radfahrzeug mit maximal zwei Achsen“. Diese landesweit einheitliche Regelung lässt also die Mitnahme von Pedelecs, bei denen der Motor nur bei Bedarf zugeschaltet wird, zu, schließt aber versicherungspflichtige E-Bikes und Tandems aus.

Auch wenn die neuen Busse der STOAG eine größere Stellfläche an der zweiten Türe haben, kann es manchmal eng werden im Bus. Beim Einsteigen gilt: Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern. Ohne gegenseitige Rücksichtnahme geht es nicht. Fahrradfahrer, die bereits im Bus mitgefahren sind, müssen nicht aussteigen, um mobilitätseingeschränkten Fahrgästen oder Fahrgästen mit Kinderwagen Platz zu machen. Schön wäre es aber.

Kontakt

STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
Max-Eyth-Straße 62
46149 Oberhausen
Allgemeine Anfragen / Fahrplanauskunft / 24-h-Hotline
Tel. 0180 3 50 40 30 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, mobil max. 0,42 Euro/Min.)
E-Mail: info@stoag.de
www.stoag.de