Ausschüsse und Beiräte

Ausschüsse sind Fachkommissionen des Rates, die vorwiegend nach Sachkundegesichtspunkten zusammengesetzt sind. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass es sich um kleinere Gremien handelt, ist in den Ausschüssen eher eine Sachdiskussion und sachlich orientierte Entscheidungsfindung möglich als im „Gesamtgremium“ Rat. Vorberaten werden viele Beschlüsse des Rates, die aber auch nach einer Zuständigkeitsordnung eigene Entscheidungsbefugnisse haben. Eine Reihe von Ausschüsse sind nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) oder nach Spezialgesetzen (z. B. der Jugendhilfeausschuss) vorgeschrieben: Der Hauptausschuss, der Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rat der Stadt Oberhausen hat für die Wahlperiode 2020 bis 2025 in seiner konstituierenden Sitzung am 16. November 2020 auf Grundlage des § 57 Abs. 2 Satz 2 GO NRW beschlossen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

Ansonsten bestimmt der Rat Anzahl und Größe der Ausschüsse. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt grundsätzlich die Mehrheitsverhältnisse im Rat wider, sofern nicht besondere Vorschriften bestehen. Zu Mitgliedern können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten neben Stadtverordneten auch andere, zum Rat wählbare sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie - nicht stimmberechtigte - sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner bestellt werden. 

Der Ältestenrat ist kein Ausschuss, sondern ein Beratungsgremium, das den Oberbürgermeister bei der Führung seiner Amtsgeschäfte unterstützt und der interfraktionellen Zusammenarbeit dient.

Beiräte (z. B. Gestaltungsbeirat, Naturschutzbeirat, Seniorenbeirat und Beirat für Menschen mit Behinderungen) sind beratende Fachgremien ohne Beschlusskompetenzen.

Eine rechtlich eigenständige Rolle spielt der Integrationsrat, dessen 21 Mitglieder, zeitlich gekoppelt an die Wahlzeit des Rates, in einer getrennten Wahl direkt von den in Oberhausen wohnenden Ausländerinnen und Ausländern gewählt werden und zusammen mit zehn vom Rat aus seiner Mitte hinzugewählten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern, am kommunalen Willensbildungsprozess mitwirkt.

Die meisten Ausschüsse des Rates tagen öffentlich. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger haben damit Gelegenheit, sich unmittelbar zu informieren. Die Sitzungstermine finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Stadtkanzlei
Fachbereich Ratsgremien und Bürgerbeteiligung
Jutta Bach
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2440
E-Mail: jutta.bach@oberhausen.de