Jobcenter Oberhausen

 

Grundsicherung für Arbeitssuchende

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Seit dem 1. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Gewährung des Arbeitslosengeldes II. In dieser Leistung sind die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt. Zuständig für die Gewährung der Leistungen war bis zum 31. Dezember 2010 die "Arbeitsgemeinschaft Soziale Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (ARGE SODA), die von der Agentur für Arbeit Oberhausen und der Stadt Oberhausen zum 1. Januar 2005 gegründet wurde. Anfang Januar 2011 wurde die ARGE SODA im Zuge der Neuorganisation des SGB II in Jobcenter Oberhausen unbenannt.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist auch als Arbeitslosengeld II (Alg II) oder Hartz IV bekannt. Wie die Bezeichnung „Grundsicherung“ schon zeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint, eine Sicherung des Existenzminimums, das zum Leben notwendig ist. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die dafür zu wenige oder gar keine Mittel haben.

Neben der Gewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine zweite wichtige Aufgabe. Hierfür steht den  Hilfesuchenden jeweils eine persönliche Integrationsfachkraft zur Verfügung.

Nähere Informationen zu den Leistungen und Zuständigkeiten finden Sie auf der Internetseite des Jobcenter Oberhausen.