Verfahrens-Lotsen
Beratung für junge Menschen mit Behinderungen und deren Eltern
Was machen Verfahrens-Lotsen?
Verfahrens-Lotsen ist der Name
von den Beratern.
Die Verfahrens-Lotsen
- beraten.
Die Beratung ist
- freiwillig,
- unabhängig,
- vertraulich.
Das bedeutet:
Die Beratung ist ohne Einfluss von anderen.
Und niemand anderes hört bei der Beratung zu.
- informieren.
Die Informationen sind zu den Themen:
- Rechte,
- Ansprüche,
- Leistungen,
von der Eingliederungs-Hilfe.
- unterstützen.
Die Unterstützung ist bei Anträgen.
Die Verfahrens-Lotsen helfen auch beim
Ausfüllen von den Anträgen.
- erklären.
Die Verfahrens-Lotsen erklären:
Was steht in einem Bescheid?
- vermitteln.
Die Verfahrens-Lotsen informieren über
- Ansprechpartner
und
- Angebote.
Für Kinder und junge Erwachsene mit Behinderung.
- helfen.
Die Hilfe ist in der Zusammen-Arbeit.
Zum Beispiel mit anderen Einrichtungen.
Oder beim Kennen-Lernen von Angeboten.
- richten sich nach dem jungen Menschen.
Damit die Hilfe zu dem jungen Menschen passt.
Wer kann sich an die Verfahrens-Lotsen wenden?
Die Beratung ist für
- junge Menschen mit Behinderungen
- Eltern
oder - Erziehungs-Berechtigte
oder - Personen-Sorge-Berechtigte.
Das ist wichtig:
Die Beratung ist für alle jungen Menschen.
Bis die jungen Menschen 27 Jahre alt sind.
Und die jungen Menschen vielleicht
eine Leistung bekommen können.
Das sind mögliche Leistungen:
- Eingliederungs-Hilfe
nach Sozial-Gesetz-Buch 9.
- Eingliederungs-Hilfe
nach Sozial-Gesetz-Buch 8.
Die Paragrafen sind:
- Paragraf 35a
und
- Paragraf 41.
Manchmal ist es so:
Man braucht Hilfe bei der Sprache.
Dann kann jemand zu der Beratung dazu kommen.
Die Person hilft beim Sprechen.
Oder beim Verstehen von der Sprache.
Die Person nennt man:
Sprach-Mittler.
Daten-Schutz
und Vertraulichkeit
In der Beratung erhalten die Berater oft
Informationen zu den personenbezogenen Daten.
Was ist Daten-Schutz?
Daten-Schutz bedeutet:
Die personenbezogenen Daten sind geschützt.
Zu den personenbezogenen Daten gehören
zum Beispiel:
- Name,
- Geburts-Datum,
- Anschrift,
- Telefon-Nummer,
- Gesundheits-Informationen.
Das ist wichtig:
Die Berater geben Informationen
zu den personenbezogenen Daten nicht weiter.
Die Berater geben die Informationen
zu den personenbezogenen Daten nur dann weiter:
Die Berater haben die Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist von dem jungen Menschen
oder der Familie von dem jungen Menschen.
Kontakt
Die Adresse ist:
Rathaus Osterfeld
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen
Die Ansprechpartner sind:
Frau Goffloo
Frau Ludwig.
Die Telefon-Nummern sind:
Frau Goffloo erreichen Sie unter:
0208 825 - 81 32
Frau Ludwig erreichen Sie unter:
0208 825 - 94 68
Die E-Mail-Adresse ist:
verfahrens-lotsen@oberhausen.de
Links
Sie möchten noch mehr Informationen?
Dann klicken Sie auf die Links.
Die Links öffnen eine neue Seite.
Die neue Seite ist auch im Internet.
Sie möchten die Links öffnen?
Dann klicken Sie auf die unterstrichenen, blauen Worte.
Link zum Thema:
- Datenschutzhinweis nach DSGVO
- Eingliederungshilfen LVR:
Anträge und Verfahren | LVR
- Wegweiser/Büro für Chancengleichheit:
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Kinder, Jugend und Familie
Fachbereich 3-1-20/Beratung
Rathaus Osterfeld
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen
Claudia Goffloo
Tel.: 0208 825-8132
Ulrike Ludwig
Tel.: 0208 825-9468
E-Mail: verfahrens-lotsen@oberhausen.de