Lärmkartierung

 

Stand der Lärmkartierung in Oberhausen

Die aktuellen Lärmkarten zur zweiten Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie für das Stadtgebiet von Oberhausen liegen mit Ausnahme der Kartierung des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn AG (zuständig ist das Eisenbahn-Bundesamt) seit Mai 2014 vor. Kartiert wurde von der Stadt Oberhausen der Straßenverkehr, der sonstige Schienenverkehr (Straßenbahn) und bestimmte Industrieanlagen (IVU-Anlagen) nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (RICHTLINIE 2010/75/EU über Industrieemissionen). Die Karten können im Downloadbereich als Pdf-Dokument oder auf dem  Umgebungslärmportal des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eingesehen werden.

Strategische Lärmkarten

Wesentlicher Bestandteil der Umgebungslärmrichtlinie ist die Ermittlung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm. Die Ermittlung erfolgt in Form von "strategischen Lärmkarten", die auf Basis EU-weit einheitlicher Bewertungsmethoden zu erstellen sind. Die strategischen Lärmkarten sind für jede Verursachergruppe (also Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie) getrennt zu erstellen. Die Bezeichnung strategische Lärmkarte bedeutet, dass es sich um eine Darstellung der Lärmsituation auf dem gesamten Stadtgebiet von Oberhausen getrennt nach den Verursachergruppen handelt. Zuständig für die Erstellung der Lärmkarten ist die Stadt Oberhausen bzw. für die Schienenstrecken von Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Lärmindex

Für jede Lärmart sind zwei Lärmkarten darzustellen, um zum einen den Durchschnittswert für einen Tagesablauf und zum anderen den Lärm für die Nacht darzustellen.

Lden = Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und

Lnight = Nachtlärmindex

Der Lden ist ein gewichteter Mittelwert. Er umfasst 12 Stunden am Tag (von 6 Uhr bis 18 Uhr), 4 Stunden am Abend (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht (von 22 Uhr bis 6 Uhr).

Der Lnight betrifft nur die 8 Stunden in der Nacht (von 22 Uhr bis 6 Uhr), auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird, um Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Schlafstörungen vorzubeugen.

 

Lärm wird gerechnet und nicht gemessen

Die flächenhafte Kennzeichnung der Lärmbelastung erfordert die Ermittlung von Lärmpegeln an vielen Punkten in der Fläche (in der Regel 10 m Abstände). Da die zu erfassenden Geräusche bedingt durch die wechselnden Verkehrsdichten und Wettereinflüsse kurz- und langfristig schwanken, würden an jedem Punkt umfangreiche Messungen erforderlich. Dies ist praktisch nicht realisierbar.

Zudem gibt es für die einzelnen Schallquellenarten zuverlässige Berechnungsmethoden, deren Ergebnisse in der Regel etwas höher liegen als durch Messungen ermittelte Werte. Es wird also zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerechnet. Außerdem kann man über Berechnungen auch Lärmbelastungen bestimmen, wenn zum Beispiel bei Planungen noch keine Messungen möglich sind. Berechnungsverfahren erlauben daher auch die Prüfung verschiedener Alternativen bei der Lärmaktionsplanung. Die Berechnungen nach der Umgebungslärmrichtlinie erfolgen EU-weit nach einheitlichen Verfahren.

 
 
 

Analyse der Betroffenen

Die Lärmkarten stellen dar, in welchem Maße die Bürgerinnen und Bürger in Oberhausen vom Umgebungslärm betroffen sind. Durch die Verknüpfung von Lärmpegeln mit Betroffenenzahlen kann man erkennen, in welchen räumlichen Schwerpunkten des Stadtgebiets eine besonders hohe Betroffenheit vorliegt. Werden bestimmte Auslösewerte überschritten, wird eine Lärmaktionsplanung erforderlich. Die Auswertungen zur zweiten Stufe der Lärmkartierung können Sie im Downloadbereich abrufen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3576
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: sascha.van-den-akker@oberhausen.de