Betreuungsbehörde

Informationen zu Gesetzlicher Betreuung und Vorsorgebroschüre


Kurzbeschreibung:

Eine gesetzliche Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn jemand seine alltäglichen Angelegenheiten wegen einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören z. B. der Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen, medizinisch notwendige Behandlungen, die vollstationäre Unterbringung etc.

Als gesetzlicher Betreuer kann ein Angehöriger oder aber auch ein hauptberuflicher Betreuer vom Amtsgericht bestimmt werden. Er hat in jedem Fall Entscheidungen zum Wohle des Betreuten zu treffen, wobei dessen Wünsche soweit wie möglich zu berücksichtigen sind.

Sie können aber schon jetzt Vorsorge treffen, dass später im Bedarfsfall eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer eingesetzt wird. Darüber hinaus können Sie bereits heute Vollmachten erteilen, die eine spätere gesetzliche Betreuung unter Umständen überflüssig machen.

Für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsstelle fällt eine Gebühr von 10 EUR an.

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Betreuungsbehörde
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