Stationäre Hilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ab 65 Jahre
Für Personen, die sich aufgrund außergewöhnlich angespannter Lebensumstände in sozialen Schwierigkeiten befinden und diese nur mit Hilfe anderer bewältigen können, gibt es verschiedene Anlaufstellen.
Der Fachbereich Soziale Angelegenheiten ist zuständig für Personen ab 65 Jahren, die zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten stationärer Hilfe bedürfen. In Oberhausen bietet das Carl-Sonnenscheinhaus solche Hilfen an. Der Hilfeantrag kann auch durch direkte Kontaktaufnahme mit dieser Einrichtung erfolgen, die dann zur Hilfeplanerstellung und Aufnahme des Sozialhilfeantrages die weiteren Schritte einleitet.
Für Personen unter 65 Jahren, die entweder teil- bzw. vollstationärer Hilfe bedürfen oder zur Abwendung dieser Hilfeformen ambulante Hilfe erhalten können, ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Informationen dazu finden Sie hier.
Für ambulante Hilfen mit dem Schwerpunkt Wohnen wenden Sie sich bitte an das Diakonische Werk im Hause Grenzstraße 73/73a. Informationen dazu finden Sie hier.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Soziale Angelegenheiten
Stationäre Hilfen
Sozialrathaus
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
Ansprechpartnerin
Name | Telefon | |
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Frau Paus | 0208 825-8112 | mietrueckstaende@oberhausen.de |
Vorsprachen erfolgen jeweils nur nach Terminabsprache.