Jugendgerichtshilfe

Strafverfahren

Bild Jugendliche mit Anklageschrift


Eintrag in das Führungszeugnis

Eine Verurteilung vor dem Jugendgericht oder Jugendschöffengericht wird in der Regel nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Vorbestraft ist man aber nur, wenn ein solcher Eintrag im Führungszeugnis steht. Du darfst dich also zum Beispiel in einem Vorstellungsgespräch bei deinem zukünftigen Arbeitgeber als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

Es gibt aber drei Ausnahmen:

  • Wenn du zu einer Jugendstrafe verurteilt wirst und diese tatsächlich vollständig im Gefängnis absitzen musst, dann wird dies in das Führungszeugnis eingetragen.
  • Wird bei Heranwachsende das allgemeine Strafrecht angewandt, werden dann auch Geldstrafen über 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab 3 Monaten registriert.
  • Bei einigen Sexualstraftaten erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis.

Nur in diesen drei Ausnahmefällen kann es dir passieren, dass du tatsächlich als vorbestraft giltst. Wenn du hierzu Fragen hast, sprich uns einfach an.


Eintrag in das Erziehungsregister

Trotzdem sind eingestellte Verfahren oder eine Verurteilung durch das Jugendgericht (z. B. zur Ableistung von Sozialstunden) nicht einfach aus der Welt.

Alle Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und des Jugendgerichts werden im Erziehungsregister eingetragen. Damit sind also nicht nur Verurteilungen, sondern auch eine ganze Menge der eingestellten Verfahren gemeint. Was in das Erziehungsregister eingetragen wird und was nicht, ist gar nicht so einfach zu durchschauen. Nähere Auskünfte darüber, ob in deinem Fall eine Eintragung erfolgt, erhältst du bei der Jugendgerichtshilfe.

Nach Vollendung des 24. Lebensjahres werden diese Eintragungen wieder gelöscht.


Wichtig ist dabei:

Auch wenn du einen Eintrag im Erziehungsregister hast, giltst du nicht als vorbestraft. Verurteilungen, wegen denen du nicht als vorbestraft giltst, müssen nicht auf der Arbeit oder in der Schule mitgeteilt werden. 
Auskünfte über den Eintrag im Erziehungsregister erhalten lediglich die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Kriminalpolizei, der Verfassungsschutz und die Ausländerbehörden.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de

Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen