Praktikum
Pflichtpraktika bei der Stadt Oberhausen
Grundsätzlich ist bei der Stadt nur das Ableisten von Pflichtpraktika möglich. Dazu zählen folgende drei Formen:
Das Schüler/innenbetriebspraktikum
Schüler/innenbetriebspraktika dauern in der Regel zwei bis drei Wochen und die Einsatzgebiete erstrecken sich beinahe über die gesamte Verwaltung bei der Stadt Oberhausen immer in Absprache mit den einzelnen Fachbereichen.
Unentgeltliche Praktika
vorgeschrieben durch eine Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung oder aufgrund einer Maßnahme
Dazu zählen Praktika die vor oder während eines Studiums z.B. in den Studiengängen Jura, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Tiermedizin, Sozialwissenschaften und Bibliothekarswesen abgeleistet werden müssen.
Des Weiteren gehören Fachoberschulpraktika bzw. das einjährige gelenkte Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen dazu.
Praktika als Umschüler/in sind ebenfalls möglich.
Ableisten des Anerkennungsjahres
Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen können bei der Stadt ihr Annerkennungsjahr beispielsweise im Kinderpädagogischen Dienst ableisten.
Praktikum bei der Stadtverwaltung Oberhausen
Ansprechpartnerin
Name | Telefon | |
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Melina Pott | 0208 825-3501 | melina.pott@oberhausen.de |
Weitere Informationen zum Thema "Praktikum bei der Stadtverwaltung Oberhausen" finden Sie auf der Praktikumsseite des Fachbereichs Aus- und Fortbildung.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Aus- und Fortbildung
Schwartzstraße 73
46045 Oberhausen