Statistik
Umfragen
Neben statistischen Erhebungen führt der Fachbereich Statistik der Stadt Oberhausen auch stadtweit Umfragen mit z. B. Familien, Bürgerinnen und Bürger, Besucherinnen und Besucher oder Schülerinnen und Schüler zu verschiedensten Themenfeldern durch. Mit den Ergebnissen aus diesen Umfragen sollen zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, um Politik und Verwaltung sowie interessierten Bürgerinnen und Bürger bei Planungen und Entscheidungen zu unterstützen.
Aktuell führt der Fachbereich Statistik keine Umfrage durch.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Datenschutzerklärung der Stadt Oberhausen
Ergebnisse aus früheren Befragungen finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Ablauf haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Warum werde ich befragt? Warum werde ich angeschrieben?
Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?
Werden durch die Online-Teilnahme Daten auf meinem Computer gespeichert?
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Wo werden die Daten gelagert und gesichert?
Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht zurückschicke bzw. online nicht teilnehme?
Ich habe bereits an der Befragung teilgenommen. Warum bekomme ich ein Erinnerungsschreiben?
Die angeschriebene Person ist nicht in der Lage den Fragebogen auszufüllen.
Kann ich die Fragen auch für meine/meinen Partnerin bzw. Partner beantworten?
Warum ist ein Code bzw. eine TAN in den Fragebogen/im Anschreiben eingedruckt?
Wann und wo werden Ergebnisse der Befragung veröffentlicht?
Warum werde ich befragt? Warum wurde ich angeschrieben?
Der Fachbereich Statistik führt i. d. R. repräsentative Befragungen durch. Beispielsweise wird bei der Bürgerbefragung eine Stichprobe von 12.000 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern gezogen, die an der Befragung teilnehmen können.
Basis für die Stichprobenziehung bildet die jeweils aktuelle Einwohnermeldedatei. Als Datengrundlage können aber auch Adressen aus speziellen Programmen dienen, wie z. B. Little Bird. Die Adressdaten werden ausschließlich dafür verwendet, um die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Befragung zu informieren und einzuladen, sich an der Befragung zu beteiligen. Ihre Kontaktdaten werden nach Abschluss der Befragung gelöscht. Es ist sichergestellt, dass Ihre Angaben aus der Befragung nicht zusammen mit Ihrem Namen oder Ihrer Anschrift gespeichert werden. Alle Antworten werden nur in anonymer Form ausgewertet.
Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Die Teilnahme an Befragungen der Stadt Oberhausen sind selbstverständlich und grundsätzlich freiwillig. Aber beachten Sie bitte: Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich an den Umfragen beteiligen, umso repräsentativer/genauer wird das Ergebnis sein.
Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?
Je nach Umfrage können Sie sich schriftlich oder online - ganz bequem per Smartphone, Tablet oder PC - an den Befragungen beteiligen.
Bei der Online-Variante können Sie den zur Verfügung gestellten Befragungslink aufrufen und sich mit einer entsprechenden TAN, welche Sie dem Anschreiben/Fragebogen entnehmen können, einloggen. Alternativ können Sie auch den QR-Code auf dem Anschreiben/Fragebogen abscannen, um direkt zur Befragung zu gelangen.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, online an der Umfrage teilzunehmen, so können Sie mit Hilfe der beigefügten Postkarte einen Fragebogen in Papierform anfordern. Die Angabe Ihres Namens und der Anschrift ist nicht erforderlich, da die Zuordnung über die bereits eingedruckte Kennung/TAN erfolgt. Daraufhin erhalten Sie den Papierfragebogen inkl. eines Rückantwortumschlages.
Portokosten, sowohl für die Postkarte als auch für den Rückantwortumschlag, entstehen für Sie nicht.
Für beide Möglichkeiten gelten selbstverständlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und es ist sichergestellt, dass kein Bezug zu Ihrer Person hergestellt werden kann.
Werden durch die Online-Teilnahme Daten auf meinem Computer gespeichert?
Durch den individuellen Online-Zugang mit der TAN erfolgt keine Speicherung von Informationen auf Ihrem Computer (so genannte "Cookies"). Eine Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Rechneradressen (so genannte IP-Adressen) im Rahmen der Umfrage findet nicht statt.
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Die Fragebögen/Befragungsdaten werden in der abgeschotteten Statistikstelle im Fachbereich Statistik ausgewertet, welche die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und der statistischen Geheimhaltung gemäß dem Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen (LStatG NRW) §§ 12 und 13 gewährleistet.
Es ist sichergestellt, dass Ihre Angaben nicht zusammen mit Ihrem Namen oder Ihrer Anschrift gespeichert werden.
Der Rücklauf ist bereits anonymisiert. Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich zum Versand der Befragungsunterlagen verwendet und nach Abschluss der Befragung gelöscht. Die Fragebögen werden nach der Datenaufbereitung und -auswertung datenschutzgerecht vernichtet.
Wo werden die Daten gelagert und gesichert?
Sowohl die Adressdaten als auch die Befragungsdaten werden getrennt voneinander in der abgeschotteten Statistikstelle aufbewahrt (LStatG NRW §§ 12 und 13).
Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht zurückschicke bzw. online nicht teilnehme?
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und anonym. Je nach Befragung erhalten alle (per Zufallsverfahren) ausgewählten Personen aufgrund der Anonymität nach ca. 3 bzw. 6 Wochen ein Erinnerungsschreiben.
Ich habe an dieser Befragung bereits teilgenommen. Warum bekomme ich ein Erinnerungsschreiben?
Die Teilnahme erfolgt anonym. Daher ist nicht ersichtlich, wer sich bereits an der Befragung beteiligt hat. Ein Erinnerungsschreiben geht daher noch einmal an alle ausgewählten Personen.
Die angeschriebene Person ist nicht in der Lage den Fragebogen auszufüllen.
Da es sich i. d. R. um eine personenbezogene Befragung handelt (z. B. Bürgerbefragung), bedeutet dies, dass nur die Person den Fragebogen beantworten darf, die von der Stadt Oberhausen ein offizielles Anschreiben erhalten hat.
Sollten Sie nicht in der Lage sein den Fragebogen auszufüllen, so kontaktieren Sie uns bitte.
Es werden aber auch nichtpersonenbezogene Befragungen durchgeführt, wie beispielsweise Mietspiegelerhebungen oder Elternbefragungen. Hierbei kann der Fragebogen von einer beliebigen erwachsenen Person im Haushalt ausgefüllt werden.
Kann ich die Fragen auch für meine/MEINEn Partnerin BZW. Partner beantworten?
Da es sich i. d. R. um eine personenbezogene Befragung handelt (z. B. Bürgerbefragung), bedeutet dies, dass nur die Person den Fragebogen beantworten darf, die von der Stadt Oberhausen ein offizielles Anschreiben erhalten hat.
Es werden aber auch nichtpersonenbezogene Befragungen durchgeführt, wie beispielsweise Mietspiegelerhebungen oder Elternbefragungen. Hierbei kann der Fragebogen von einer beliebigen erwachsenen Person im Haushalt ausgefüllt werden.
Warum ist ein Code bzw. eine TAN in den Fragebogen/im Anschreiben eingedruckt?
Jedem Befragten wird ein unterschiedlicher, zufallsgenerierter Code bzw. eine unterschiedliche, zufallsgenerierte TAN zugeteilt, die es ermöglicht, online an der Befragung teilzunehmen.
Der Code bzw. die TAN und die Befragungsergebnisse werden getrennt voneinander aufbewahrt, so dass die Anonymität gewährleistet bleibt und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und deren Befragungsergebnisse vorgenommen werden können.
Wann und wo werden Ergebnisse der Befragung veröffentlicht?
Nach Beendigung der Befragung werden die Daten aufbereitet und ausgewertet. Nach der Auswertungsphase werden die Ergebnisse i. d. R. im Oberhausener Informationssystem (O.BIS) veröffentlicht. In OBIS finden Sie außerdem die Ergebnisse von zurückliegenden Befragungen.
Wird eine Befragung in Kooperation mit anderen (Fach-)Bereichen durchgeführt (z. B. Jugendamt, Büro für Chancengleichheit etc.), so werden die Befragungsergebnisse i. d. R. vom zuständigen (Fach-)Bereich veröffentlicht.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-5-10/Statistik
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2044
Fax: 0208 825-5120
E-Mail: statistik@oberhausen.de