Bauordnung
Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Diese Verfahren werden vom Staatlichen Umweltamt oder der Bezirksregierung für stark belastende Gewerbe und Industriebetriebe durchgeführt. Sofern bauliche Anlagen errichtet werden sollen, wird auch der Bereich Bauordnung beteiligt, da die Baugenehmigung in das Verfahren mit eingeht. Sofern bei einem laufenden Verfahren zum bauordnungsrechtlichen Teil Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-3575
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: joerg.plicht@oberhausen.de
Anrufzeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |