Ratsangelegenheiten

Aufwandentschädigung für Mitglieder kommunalpolitischer Gremien

Allgemeine Grundlagen für die Zahlung sogenannter "Mandatsbezüge" an die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger/innen sind die §§ 45 und 46 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und die dazu von der Landesregierung erlassene Entschädigungsverordnung (EntschVO). Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Weitere Festlegungen ergeben sich aus der vom Rat der Stadt beschlossenen Hauptsatzung.

Die konkret zu zahlenden Aufwandsentschädigungen stellen sich derzeit wie folgt dar:

Rat der Stadt

Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete (Teilpauschale)

monatliche Teilpauschale 428,40 €
Sitzungsgeld (je Teilnahme an Rats-, Ausschuss- oder Fraktions-/Gruppensitzungen) 25,50 €

 

Zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung 
erste/r Bürgermeister/in

1.606,50 € (3 x 535,50 €)

zweite/r und dritte/r Bürgermeister/in

803,25 € (1,5 x 535,50 €)

Fraktionsvorsitzende/r (Fraktion mit 3 bis 7 Mitgliedern)

1.071,00 € (2 x 535,50 €)

Fraktionsvorsitzende/r (Fraktion mit mehr als 7 Mitgliedern)

1.606,50 € (3 x 535,50 €)

stellvertrende/r Fraktionsvorsitzende/r

803,25 € (1,5 x 535,50 €)

Vorsitzende/r in Ausschüssen

535,50 €

Bezirksvertretungen

Aufwandsentschädigung für Bezirksvertreter/innen (Vollpauschale)

(gestaffelt nach Einwohnerzahlen in den Stadtbezirken)

monatliche Aufwandsentschädigung für Alt-Oberhausen und Sterkade

260,10 €

monatliche Aufwandsentschädigung für Osterfeld 224,40 €

 

Zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigungen 

Bezirksbürgermeister/in Alt-Oberhausen und Sterkade

520,20 € (2 x 260,10 €)

Bezirksbürgermeister/in Osterfeld

448,80 € (2 x 224,40 €)

erste/r und zweite/r Bezirksbürgermeister/in Alt-Oberhausen und Sterkrade

260,10 €

erste/r und zweite/r Bezirksbürgermeister/in Osterfeld

224,40 €

Sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen

Sitzungsgeld (je Teilnahme an einer Ausschuss- oder Fraktions-/Gruppensitzungen) 61,20 €

 

Stand: 01.01.2024

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich 0-1/Stadtkanzlei
Fachbereich 0-1-20/Ratsangelegenheiten und Bürgerbeteiligung
Ioannis Giotis
Rathaus Oberhausen
Telefon: 0208 825-2475
Fax: 0208 825-5151
E-Mail: ioannis.giotis@oberhausen.de
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen