Soziale Angelegenheiten
Unterhaltsheranziehungsstelle
Kurzbeschreibung:
Die Unterhaltsheranziehungsstelle ist mit der Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II und SGB XII befasst, unter anderem
- Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder,
- Unterhalt für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten,
- Unterhalt für Eltern bei Heimunterbringung.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Soziale Angelegenheiten
Unterhaltsheranziehungsstelle
Sozialrathaus
Frau Hartz
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
Telefon: 0208 825-4171
Telefax: 0208 825-4201
E-Mail: unterhaltsheranziehungsstelle@oberhausen.de
Termine nach telefonischer Vereinbarung