Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Mietpreisprüfung
Die Kostenmiete ist die im sozialen Wohnungsbau zur Deckung der laufenden Aufwendungen (Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten) eines Wohngebäudes oder einer Wirtschaftseinheit erforderliche Miete. Die zuständige Bewilligungsbehörde setzt die Kostenmiete für den geförderten Wohnraum nach den geltenden Vorschriften fest. Sie errechnet sich aus der Wirtschaftslichkeitsberechnung für öffentlich geförderten Wohnraum und kann je Wohnung unterschiedlich sein, um Qualitätsunterschiede zu berücksichtigen. Die Höchstgrenze liegt zur Zeit bei 5,55 Euro pro Quadratmeter.
Sofern bauliche Verbesserungen durchgeführt bzw. Einrichtungen geschaffen werden, die den Gebrauchswert des mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnraumes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparung von Heizenergie bewirkt wird, kann die Modernisierung nach Bewilligung auf die Kostenmiete umgelegt werden.
Für die Genehmigung / Zustimmung zur Modernisierung ist eine Verwaltungsgebühr von 100 Euro, beim Dachgeschossausbau sind 200 Euro zu zahlen.
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Um in Ihrem eigenen Interesse unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie selbstverständlich vorab einen Beratungstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auch vor oder nach den genannten Öffnungszeiten liegen.
Ansprechpartnerinnen
Name | Telefon | Zimmer | |
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Birgit Alles (A-U) | 0208 825-2105 | birgit.alles@oberhausen.de | A 035 |
Angelika Schöffmann (V-Z) | 0208 825-3305 | angelika.schoeffmann@oberhausen.de | A 034 |
Fax: | 0208 825-5061 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
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Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
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46145 Oberhausen