Fachbereich 1-1-70

KSt, USt, Grundb.-Abgaben, TAX CMS

Zuden Aufgaben des Fachbereichs 1-1-70 gehören:

  • Grundbesitzabgaben (GBA)
    Steuern werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben und dienen der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung der städtischen Ausgaben. Die Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.

    Die Grundbesitzabgaben umfassen die Grundsteuer, die Abfallbeseitigungs-, die Straßenreinigungs-, die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühren.
     
  • Stadt als Steuerschuldner
    Auch die öffentliche Hand unterliegt steuerlichen Verpflichtungen. Mit der Novellierung des Unternehmerbegriffs für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) im Umsatzsteuerrecht und der Einführung eines neuen § 2b UStG wird die Umsatzbesteuerung der jPdöR einschneidenden Veränderungen unterworfen.

    Die Rechtsänderungen, die Verschärfung des Steuerstrafrechts und eine geänderte Betriebsprüfungspraxis machen die Einführung eines internen steuerlichen Kontrollsystems (Tax Compliance Management System – TCMS) notwendig, um den Verwaltungsvorstand sowie die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in steuerlichen Angelegenheiten abzusichern und somit straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen vorzugreifen.

Information nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person


 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Steuern
Horst Maschewski
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen

Tel.: 0208 825-2071
Fax: 0208 825-5112
E-Mail: horst.maschewski@oberhausen.de