Alten- und Pflegeplanung Oberhausen
Aktuelles
Örtliche Planung gemäß §7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen
Nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte
- die Bestandsaufnahme der Angebote,
- die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
- die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Die Örtliche Planung gemäß §7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen kann online eingesehen werden. Auf Anfrage können gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden.
Einen Überblick zu stationären Pflegeeinrichtungen, zur Kurzzeitpflege, zu ambulanten Diensten sowie Behindertenwohneinrichtungen im Stadtgebiet erhalten Sie hier.
Senior:innenförderplan Oberhausen
Mit dem Beschluss des Oberhausener Rates am 13.12.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit den in der Senior:innenarbeit tätigen Verbänden und Träger:innen einen gesamtstädtischen Senior:innenförderplan aufzustellen.
Das Konzept des Förderplans wurde durch die externe Unterstützung des Instituts für Arbeit und Technik (IAT) erstellt, das sich über ein Ausschreibungsverfahren hierzu beworben hat. Im Rahmen der Erstellung des Senior:innenförderplans wurden neben der Expertise des Instituts- auch Expert:inneninterviews mit Wohlfahrtsverbänden, Stadtverwaltung und Politik durchgeführt, um ein fundiertes Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Senior:innen in Oberhausen zu gewinnen. Diese methodischen Ansätze ermöglichten es, Bedarfe zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge zu formulieren, um den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der älteren Generation in Oberhausen gerecht zu werden.
Den Senior:innenförderplan finden Sie hier.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Soziales
Finanzen, Controlling, Planung
Alten- und Pflegeplanung
Sozialrathaus
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
Rebecca Osono
Tel.: 0208 825-9068
Fax: 0208 825-9228
E-Mail: rebecca.osono@oberhausen.de