Bauordnung
Bauvoranfrage
Wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie ein Grundstück bebaut oder ein vorhandenes Gebäude umgebaut oder umgenutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, diese Fragen im Rahmen einer schriftlichen Bauvoranfrage zu klären.
Beinhaltet Ihre Voranfrage ausschließlich Fragen zum Bauplanungsrecht, muss dieser Antrag nicht von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden.
Bitte benutzen Sie die eingeführten amtlichen Formulare und ergänzen sie diese um einen aktuellen Lageplan (auf Grundlage eines Auszuges aus dem Liegenschaftskatasters), einer Beschreibung der Fragestellung und ggfls. Skizzen, Zeichnungen und Berechnungen. Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können Sie schriftlich (per Fax, Mail oder Postweg) gegen Gebühr beantragen.
Ansprechpartner Bezirk Ost |
Ansprechpartner Bezirk West |
Martina Stockamp-Uhle Sachgebietsleitung Ost |
Stefan Mittler Sachgebietsleitung West |
Ansprechpartner Sonderbau |
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Jörg Plicht Sachgebietsleitung Sonderbau |
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