Recht

Schiedsamt

Für jeden Schiedsamtsbezirk im Stadtgebiet ist eine Schiedsperson zuständig.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen ist das Stadtgebiet derzeit in sechs Schiedsamtsbezirke aufgeteilt, und zwar in zwei Bezirke in Alt-Oberhausen, drei Bezirke in Sterkrade sowie einen Bezirk in Osterfeld. Dabei entspricht ein Schiedsamtsbezirk jeweils einem Oberhausener Postleitzahlenbezirk.

Die örtliche Zuständigkeit der Oberhausener Schiedspersonen ergibt sich aus dem Verzeichnis der Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Amtsgerichtsbezirk Oberhausen. Das Verzeichnis finden Sie hier.

Wichtig ist noch zu wissen, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Schiedspersonen nach dem Wohnsitz des Antragsgegners richtet.

Detaillierte Informationen finden Sie im Faltblatt des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.


Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und wird in der Privatwohnung ausgeübt. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es, in bestimmten Strafsachen (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung) sowie in bestimmten privatrechtlichen Streitigkeiten (z. B. vermögensrechtliche Streitigkeiten wie Schadenersatz und Schmerzenzgeld bis zu einem Wert von 600 Euro sowie nachbarrechtliche Streitigkeiten) durch eine Schlichtungsverhandlung eine Einigung (Vergleich) zwischen allen Beteiligten herbeizuführen (weitere Infos auch unter www.bds-nrw.com).

Die Parteien sollen Gelegenheit haben sich auszusprechen. Durch die Bereitschaft, den Beteiligten in Ruhe zuzuhören und durch die Schaffung einer entspannten Atmosphäre soll die Schiedsperson dazu beitragen, die bestehenden Spannungen abzubauen. Das Ziel ist, den sozialen Frieden wiederherzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern Ärger, Zeit und Kosten zu ersparen.

Kontakt

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46042 Oberhausen

Telefon: 0208 825-2096
Fax: 0208 825-5302
E-Mail: claudia.dickmann@oberhausen.de