Bereich Gesundheit

Arzneimittelwesen / Amtsapothekerin

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nimmt das Gesundheitsamt der Stadt Essen die Aufgaben auf dem Gebiet des Arzneimittelwesens/Amtsapothekerin zentral für die beteiligten Städte Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und Essen wahr.


Aufgabe

Besichtigung aller Institutionen, in denen mit Arzneimitteln umgegangen wird. Erteilung von Betriebserlaubnissen für Apotheken und Genehmigung für die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern. Kontrolle, ob die Prüfärztinnen und Ärzte im Rahmen von klinischen Prüfungen, die Patientinnen und Patienten ausreichend über die möglichen Risiken aufgeklärt und ob die Patientinnen und Patienten ihre Einwilligung zur Prüfung erteilt haben. Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs, insbesondere im Rahmen von Substitutionsbehandlungen 


Reisen mit Betäubungsmitteln (Schengener Abkommen) 

(Informationen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte)

Allgemeines
Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt/eine Ärztin für Patientinnen und Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient/die Patientin darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)). Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln sind die folgende Regelungen zu beachten.

Folgendes Merkblatt hilft Ihnen bei der Beantragung der erforderlichen Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens weiter. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch hier


Ansprechpartnerinnen (Mülheim an der Ruhr und Oberhausen)

Gesundheitsamt Essen
Hindenburgstraße 29
45127 Essen

Terminvereinbarung zur Beglaubigung der Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln innerhalb und außerhalb des Schengenraumes: 

Frau Bourgon / Frau Kuhnen / Frau Lamm / Frau Müller (Sachbearbeitung)
Telefon: 0201 88-53144 / -53141 / -53102 / -53142
Telefax: 0201 88-53455
E-Mail: arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de

Silke Hugo-Hanke (Amtsapothekerin)
Telefon: 0201 88-53501
Telefax: 0201 88-53455
E-Mail: silke.hugo-hanke@gesundheitsamt.essen.de oder arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de

Dr. Nicole Horst (Amtsapothekerin)
Telefon: 0201 88-53500
Telefax: 0201 88-53455
E-Mail: nicole.horst@gesundheitsamt.essen.de oder arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de

Alexandra Peukert (Amtsapothekerin)
Telefon: 0201 88-53503
Telefax: 0201 88-53455
E-Mail: alexandra.peukert@gesundheitsamt.essen.de oder arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de

 

Sprechzeiten

Dienstag 08.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
und nach Absprache