Bauen
Bauantrag
Einen Bauantrag müssen Sie dann stellen, wenn Ihr Bauvorhaben nicht genehmigungsfrei errichtet werden darf. Sie können sich aber auch dann für ein Bauantragsverfahren entscheiden, wenn die Voraussetzungen für ein genehmigungsfreies Bauen vorliegen. Wenn Sie einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses stellen oder ein kleineres Betriebsgebäude errichten möchten, wird Ihr Bauantrag im sogenannten vereinfachten Verfahren geprüft. Die folgenden Bauvorlagen sind dem Bauantrag beizufügen:
- Lageplan,
- Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte bzw. aus der deutschen Grundkarte, wenn Ihr Vorhaben nicht im Bereich eines Bebauungsplans liegt,
- Bauzeichnungen,
- Baubeschreibung,
- bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Vorhaben eine Betriebsbeschreibung,
- Nachweis der Standsicherheit und andere technische Nachweise wie Wärme- und Schallschutz.
Im vereinfachten Verfahren beschränkt sich die Prüfung auf die planungsrechtliche Zulässigkeit und die wesentlichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen wie z. B. Stellplätze und Abstandsflächen. Eine bautechnische Prüfung der Bauvorlagen, insbesondere des Standsicherheitsnachweises, durch die Bauaufsichtsbehörde findet nicht statt. Der Standsicherheitsnachweis sowie der Nachweis des Schall- und Wärmeschutzes muss der Bauaufsichtsbehörde jedoch spätestens bei Baubeginn vorliegen.
Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Nachweise zusätzlich von einem staatlich anerkannten Sachverständigen oder einer entsprechenden Stelle geprüft sein. Bei Wohngebäuden, bei denen sich der oberste Aufenthaltsraum mehr als 7 m über der Geländeoberfläche befindet, muss dem Bauantrag eine Erklärung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers beigefügt werden, in der der Brandschutz nachgewiesen wird. Die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen. Daher müssen die Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin/einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die/der bauvorlageberechtigt ist. Im vereinfachten Verfahren wird innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde über Ihren Antrag entschieden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein qualifizierter Bebauungsplan oder ein Vorbescheid in Verbindung mit der Bescheinigung der gesicherten Erschließung vorliegt.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3405 (Frau Cammalleri)
E-Mail: bauordnung@oberhausen.de
Einreichung von Bauanträgen
Ab sofort können Sie Ihre Bauanträge auch per E-Mail an bauantrag@oberhausen.de senden oder über den Postweg verschicken.