Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung

Wohnungsbauförderung

Kurzbeschreibung:

Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnungsbauprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.


Förderung von

Mietwohnungsbau
Eigentumsmaßnahmen
Modernisierungen


Notwendige Unterlagen

Für eine erste Einschätzung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen .


Gebühren

Sofern Fördermittel bewilligt werden, richtet sich die Gebühr bei Mietwohnungen und Modernisierung prozentual nach der Bewilligungssumme (0,4 Prozent) oder beträgt für die Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen nach Tarifstelle 3.4.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW.

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dieser Termin kann auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten liegen.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon E-Mail Zimmer
Helga Stelzer 0208 825-3368 helga.stelzer@oberhausen.de A 036
Sarah Langhans 0208 825-2791 sarah.langhans@oberhausen.de A 021
Sven-Simon Pflug 0208 825-2005 sven-simon.pflug@oberhausen.de A 022
Klaus Koch 0208 825-2684 klaus.koch@oberhausen.de A 039
Fax 0208-825-5061    

Kontakt

Stadt Oberhausen
Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen