Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderung
Kurzbeschreibung:
Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnungsbauprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.
Förderung von
Mietwohnungsbau
Eigentumsmaßnahmen
Modernisierungen
Notwendige Unterlagen
Für eine erste Einschätzung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen .
Gebühren
Sofern Fördermittel bewilligt werden, richtet sich die Gebühr bei Mietwohnungen und Modernisierung prozentual nach der Bewilligungssumme (0,4 Prozent) oder beträgt für die Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen nach Tarifstelle 3.4.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW.
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dieser Termin kann auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten liegen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Zimmer | |
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Helga Stelzer | 0208 825-3368 | helga.stelzer@oberhausen.de | A 036 |
Sarah Langhans | 0208 825-2791 | sarah.langhans@oberhausen.de | A 021 |
Sven-Simon Pflug | 0208 825-2005 | sven-simon.pflug@oberhausen.de | A 022 |
Klaus Koch | 0208 825-2684 | klaus.koch@oberhausen.de | A 039 |
Fax | 0208-825-5061 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen