Pflege in Oberhausen
Aktuelles
11.07.2024
Neue Broschüren zum Thema "Pflege" des Bundesministeriums für Gesundheit
Die Broschüren des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.
11.07.2024
Nachbarschaftshilfe
Seit dem 1. Januar 2024 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich für Leistungen der Nachbarschaftshelfer:innen unter erleichterten Voraussetzungen einsetzen.
Informationen finden Sie hier.
05.12.2023
Demenzschulung für pflegende Angehörige
Termine 2024
- 04.11., 11.11., 18.11.2024 jeweils von 17:00 - 20:30 Uhr
Der kostenlose Kurs findet im Seminarraum 1 des AMEOS Klinikum St. Josef OB, im Verwaltungsgebäude an der Mülheimer Straße 83, statt.
Auf Wunsch wird am Ende des Kurses ein Zertifikat ausgestellt.
Anmeldung:
Birgit Wegener
Tel.: 0208 837-4678
E-Mail: birgit.wegener@ob.ameos.de
09.10.2024
Termine Demenzkurs für pflegende Angehörige
Der Demenzkurs für pflegende Angehörige, findet im Konferenzraum Haus B , erwaltungsgebäude 2. Etage des AMEOS Klinikum St. Clemens Oberhausen statt.
Termine 2024:
- 29.11./ 06.12./ 13.12.2024 jeweils von 09:00 bis 12:30 Uhr
Termine 2025:
- 17.01./ 24.01./ 07.02.2025 jeweils von 9:00 bis 12:30 Uhr
- 14.03./ 21.03./ 28.03.2025 jeweils von 9:00 bis 12:30 Uhr
- 06.06./ 13.06./ 27.06.2025 jeweils von 9:00 bis 12:30 Uhr
- 05.09./ 12.09./ 19.09.2025 jeweils von 9:00 bis 12:30 Uhr
Termine allgemeiner Pflegekurs
Der allgemeine Pflegekurs findet in der Tagesklinik im AMEOS Klinikum St. Marien Oberhausen statt.
Termine 2024:
- 13.11./ 20.11./ 27.11.2024 jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr
Termine 2025:
- 12.02./ 19.02./ 26.02.2025 jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr
- 14.05./ 21.05./ 28.05.2025 jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr
- 13.08./ 20.08./ 27.08.2025 jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr
- 12.11./ 19.11./ 26.11.2025 jeweils von 17:00 bis 20:00 Uhr
Anmeldung bitte über Annette Brauer:
Tel.: 0208 695-6993
E-Mail: annette.brauer@ob.ameos.de
14.12.2021
AOK Online-Kurse
Ein Pflegekurs vermittelt das notwendige Grundwissen, um den Anforderungen des Pflegealltags besser gewachsen zu sein. Da es nicht immer möglich ist, einen Gruppenkurs mit anderen pflegenden Angehörigen vor Ort zu besuchen, bietet die AOK zusammen mit Kooperationspartnern zusätzlich einen Online-Kurs an. So können Sie sich die Informationen ganz bequem zu Hause ansehen. Der Kurs besteht aus mehreren Themenmodulen rund um das Thema Pflege zu Hause.
Folgende Module sind online:
- Hilfe im Bürokratie-Dschungel
- Wohnen im Alter
- Stürze vermeiden
- Körperhygiene
- Mobilität und Lagern
- Menschen mit Demenz
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Sollten Sie Fragen zum Angebot haben wenden Sie sich bitte unter der E-Mailadresse: christine.ahrens@rh.aok.de an die AOK.
27.07.2021
Der Bundestag beschließt „Pflegereform“ im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.
Das Gesetz tritt in großen Teilen ab 1. Januar 2022 in Kraft.
4. Dezember 2017
Das Pflegestärkungsgesetz II - Alle Leistungen zum Nachschlagen
Die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit stellt alle Leistungen zum Nachschlagen vor, die durch das Pflegestärkungsgesetz II ab 2017 greifen.
Die Bröschüre finden Sie hier.
1. Dezember 2017
Ratgeber Pflege
Die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit bietet Informationen rund um die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Die Broschüre finden Sie hier.
30. November 2017
Ratgeber Demenz
Die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit informiert über häusliche Pflege von Menschen mit Demenz.
Die Broschüre finden Sie hier.
11. November 2014
Wohn- und Teilhabegesetz
Verordnung zur Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes
31. Oktober 2014
Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)
Heute ist die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen
nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW verkündet worden. Die Verordnung tritt am 02.11.2014 in Kraft.
15. Oktober 2014
Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes NRW
Am 16.10.2014 tritt das Alten- und Pflegegesetz NRW in Kraft und löst das bisherige Landespflegegesetz NRW ab.
16. November 2011
Die Unfallkasse NRW hat ihre Internetseite für die Gesundheitsprävention pflegender Angehöriger online gestellt: http://www.beim-pflegen-gesund-bleiben.de/
Die Internetseite richtet sich hauptsächlich an pflegende Angehörige und zeigt praktische Hilfestellungen.
„Palliativnetzwerk Oberhausen“
Im Jahr 2007 wurde das „Palliativnetzwerk Oberhausen“ gegründet.
Palliativnetzwerk Oberhausen
BEGLEITUNG, HALT UND UNTERSTÜTZUNG
…wenn ein Mensch an einer weit fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren Krankheit leidet und seine Lebenserwartung begrenzt ist, gibt es eine Menge Möglichkeiten, die Lebensqualität zu verbessern oder zu erhalten...
Nähere Informationen erhalten Sie über die u. g. Hotline und Homepage.
HOTLINE: 0208 3026644
Homepage: http://www.palliativnetz-oberhausen.de/
Transparenz der Kosten in der ambulanten Pflege!
Quelle: AOK die Gesundheitskasse
Sozialgesetzbuch Elftes Buch
§ 7
Aufklärung, Beratung
(1)..........
(2)..........
(3) Zur Unterstützung des Pflegebedürftigen bei der Ausübung seines Wahlrechts nach § 2 Abs. 2 sowie zur Förderung des Wettbewerbs und der Überschaubarkeit des vorhandenen Angebots hat die zuständige Pflegekasse dem Pflegebedürftigen spätestens mit dem Bescheid über die Bewilligung seines Antrags auf Gewährung häuslicher, teil- oder vollstationärer Pflege eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen zu übermitteln, in deren Einzugsbereich die pflegerische Versorgung gewährleistet werden soll (Leistungs- und Preisvergleichsliste). Die Leistungs- und Preisvergleichsliste hat zumindest die für die Pflegeeinrichtung jeweils geltenden Festlegungen der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung nach § 80a sowie der Vergütungsvereinbarung nach dem Achten Kapitel zu enthalten. Zugleich ist dem Pflegebedürftigen eine Beratung darüber anzubieten, welche Pflegeleistungen für ihn in seiner persönlichen Situation in Betracht kommen.
(4) Die Pflegekassen können sich zur Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben nach diesem Buch aus ihren Verwaltungsmitteln an der Finanzierung und arbeitsteiligen Organisation von Beratungsangeboten anderer Träger beteiligen; die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung ist zu gewährleisten.
Um dem betroffenen Personenkreis die Möglichkeit zu geben, tagesaktuelle Preisvergleiche anstellen zu können, hat die AOK Rheinland eine Vergleichsliste über Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen an die städtische Pflegeberatungsstelle übermittelt. Änderungen der Vergütungen werden sofort aktualisiert.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Pflegeberatungsstelle
Sozialrathaus
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
(Aufzug vorhanden)
Bei persönlichem Besuch bitte vorher unbedingt einen Termin vereinbaren.
Jan Katner |
Beate Berger (Teilzeit) |