Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen
Wohnungsbauprogramme
Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnungsbauprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des Weiteren
wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.
Förderung von
Mietwohnungen
Eigentumsmaßnahmen
Modernisierungen
Notwendige Unterlagen
Für eine erste Einschätzung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministeriums für Bauen und Verkehr.
Gebühren
Sofern Fördermittel bewilligt werden, richtet sich die Gebühr bei Mietwohnungen und Modernisierung prozentual nach der Bewilligungssumme (0,4 Prozent) oder beträgt für die Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 350 Euro.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Birgit Engler | 0208 825-2776 | birgit.engler@oberhausen.de | A 020 |
Günter Hölter | 0208 825-2791 | guenter.hoelter@oberhausen.de | A 022 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen
Technisches Rathaus
Fax: 0208 825-5064
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
empfohlen wird eine telefonische Terminabsprache