Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen

Wohnungsbauprogramme

Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnungsbauprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des Weiteren
wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.


Förderung von

Mietwohnungen
Eigentumsmaßnahmen
Modernisierungen


Notwendige Unterlagen

Für eine erste Einschätzung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministeriums für Bauen und Verkehr.


Gebühren

Sofern Fördermittel bewilligt werden, richtet sich die Gebühr bei Mietwohnungen und Modernisierung prozentual nach der Bewilligungssumme (0,4 Prozent) oder beträgt für die Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 350 Euro.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon E-Mail Zimmer
Birgit Engler 0208 825-2776 birgit.engler@oberhausen.de A 020
Günter Hölter 0208 825-2791 guenter.hoelter@oberhausen.de A 022
       
 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen
Technisches Rathaus
Fax: 0208 825-5064
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

 

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
 

empfohlen wird eine telefonische Terminabsprache