Service

Informationen und Arbeitshilfen

Seit 2006 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Sie stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung dar. Die beteiligten Staaten wollen notwendige Maßnahmen treffen, um die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.

Im Bereich Chancengleichheit ist die Koordinierungsstelle „Inklusion“ angesiedelt. Federführend ist sie für die Entwicklung des kommunalen Inklusionsplans für Menschen mit Behinderung zuständig. Daneben werden gemeinsam mit Kooperationspartnern/innen Maßnahmen und Projekte initiiert, welche die Situation von Menschen mit Behinderung noch mehr in die Öffentlichkeit bringen oder die Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Oberhausen verbessern. Dafür ist es vor allem wichtig, die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen „mitzudenken“.

Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Informationen und Arbeitshilfen rund um das Thema Inklusion:

Bei Fragen oder Anregungen zum Thema „Inklusion“ können Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle Inklusion im Bereich Chancengleichheit wenden.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Chancengleichheit
Inklusion
Andrea Kreischer, 
Telefon: 0208 825-9378

Svenja Magera, 
Telefon: 0208 825-9368

Florian Bendorf, 
Telefon: 0208 825-2691

Schwartzstraße 73
46045 Oberhausen

Fax: 0208 825-5030
E-Mail: inklusion@oberhausen.de