Artenschutz
Freilandartenschutz
Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen |
Ansprechpartner/in |
Wann dürfen Nester entfernt werden? |
Sven Bodingbauer Melanie Affeldt |
Geschützte Arten am oder im Gebäude |
Ansprechpartner/in |
Wie gehe ich mit Schwalben, Mauerseglern und Fledermäusen um? |
Sven Bodingbauer Melanie Affeldt |
Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen
Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen sind sehr nützliche Insekten und genießen deshalb den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, Hornissen sind sogar „besonders geschützt“. Eine Zerstörung von Nestern ohne vernünftigen Grund ist deshalb grundsätzlich verboten. Die Probleme die durch störende Nester entstehen, können in der Regel ohne großen Aufwand beseitigt werden. Durch einfache Schutzmaßnahmen (z. B. Anbringen von Insektengittern in Fenstern und Türen) oder Abschirmung der Nester sind schon fast immer die größten „Probleme“ gelöst.
Durch den gesetzlichen Schutz dieser Hautflügler ist nur in begründeten Ausnahmefällen das Abtöten von Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen erlaubt. Begründete Ausnahmefälle, die eine Umsiedlung oder Entfernung eines Nestes rechtfertigen, sind in der Regel Fälle, die der Gefahrenabwehr dienen. Wenn also Menschen (z. B. Allergiker, Kleinkinder, alte Menschen) besonders gefährdet sind oder das Nest aufgrund seines Standortes eine unzumutbare Belastung für die hier lebenden Menschen darstellt, darf ein Nest umgesiedelt oder entfernt werden. Hierzu ist aber eine entsprechende mündliche oder schriftliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde notwendig.
In jedem Fall ist eine Umsiedlung eines Nestes, falls möglich, der Vernichtung vorzuziehen!
Die Umsiedlung oder Entfernung darf nur von Personen (Schädlingsbekämpfer, Imker) durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis besitzen. Adressen dieser fachkundigen Personen lassen sich mittels Branchenbuch oder im Internet ausfindig machen. Die Entfernung ist kostenpflichtig. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Stiche von Honigbienen, Wespen und Hornissen, in seltenen Fällen von Hummeln, sind zwar schmerzhaft, aber meistens nicht gefährlich. Nur selten lösen sie bei empfindlichen Menschen schwere Allergien aus. In der Regel sind die Beschwerden nach ein paar Tagen wieder verschwunden. Etwa fünf Prozent der Menschen entwickeln allerdings eine Insektengift-Allergie mit entsprechenden allergischen Symptomen.
Gerade die oft gefürchtete Hornisse ist erstaunlich friedfertig, sie verteidigt sich nur wenn sie im unmittelbaren Nestbereich gestört wird. Wissenschaftlich ist längst bewiesen, dass Stiche von Hornissen nicht gefährlicher sind als die von Wespen. So ist auch das Bienengift in seiner Wirkung stärker als das Gift der Hornisse.
Nur im Nestbereich reagieren die Insekten auf Störungen (z. B. plötzliche Erschütterungen des Wabenbaues, Manipulationen am Flugloch oder Wabenbau, Betreiben eines Rasenmähers in der Nähe des Nestes u. a.), um ihr dort lebendes Volk mit der Königin zu verteidigen. Der Nestbereich umfasst bei Wespen ca. 1 bis 3 Meter, bei Hornissen ca. 3 bis 4 Meter. Hummelvölker sind besonders friedlich, sie reagieren in der Regel nur auf stärkere Erschütterungen des Wabenbaues oder auf Manipulationen. Sollte es infolge einer Unachtsamkeit doch einmal zu Attacken kommen, ist der Nestbereich unverzüglich ohne heftige Abwehrbewegungen zu verlassen. Dabei kann man durchaus auch im Nestbereich eines zuvor ungestört gebliebenen Insektenvolkes betreten, ohne dabei angegriffen zu werden. Es müssen aber jedoch bestimmte Verhaltensregeln beachtet werden:
- Ruhige, gleitende Bewegungen
- Bei Nahbeobachtung nicht ins Nest hinein atmen (gegen den Wind aufstellen)
- Beim zahlreichen Umfliegen des Beobachters, sollte sich dieser behutsam zurückziehen
Benötigen Sie noch weitere Ratschläge zum Thema Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen, dann wenden Sie sich an Fachleute wie Imker oder Schädlingsbekämpfer. Unter Umständen kann auch eine Beratung vor Ort durch Sachkundige erforderlich werden.
Geschützte Arten am oder im Gebäude
Da sich manche geschützte Tierarten z. B. Mauersegler, Mehlschwalben und einige Fledermausarten die Stadt zu ihrem Wohnraum und Lebensraum erkoren haben, kann es bei erforderlichen Abriss-, Sanierungs- und Rekonstruierungsarbeiten an Gebäuden zu artenschutzrechtlichen Problemen kommen. Auch bei den Planern, Haussanierern und Architekten werden diese Tiere oft vergessen oder ignoriert, so geraten unsere „tierischen Untermieter“ nach und nach in aktive Wohnungsnot. Dabei hat der Gesetzgeber derartige Nist- und Lebensräume unter strickten Schutz gestellt. Um den Bedürfnissen unserer „tierischen Nachbarn“ Beachtung zu schenken und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sollten Sie folgendes beachten.
Bei der Sanierung bzw. Renovierung von Gebäuden ist das Augenmerk nicht nur auf Schaffung von Nistmöglichkeiten zu richten, sondern es ist der Schutz schon bestehender Lebensstätten zu berücksichtigen. Die an oder in Gebäuden lebenden Fledermäuse (z. B. Zwergfledermaus) und verschiedene Vogelarten (z. B. Turmfalke oder Mehlschwalbe) genießen durch das Bundesnaturschutzgesetz besonderen Schutz. So ist es grundsätzlich verboten derartigen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut- Wohn- oder Zufluchtstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Lebensstätten, die die Tiere wiederholt benutzen, z. B. Fledermausquartiere, Mehlschwalbennester oder Mauerseglerhöhlen sind auch dann geschützt, wenn diese Tiere jahresbedingt nicht anwesend sind, etwa im Winter. Niststätten an Fassaden, im Dachbereich u. a. dürfen nicht beschädigt werden.
Zu den Gebäude bewohnenden Arten zählen insbesondere folgende Vogelarten: Turmfalke, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Hausrotschwanz und die Schleiereule und die Fledermausarten: Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus. Wenn Sie also derartige geschützte Exemplare an oder in Ihrem Haus haben sollten, müssen Sie die oben genannten gesetzlichen Vorgaben beachten. Sicherlich sind für Sie als Eigentümer eines oder mehrerer Gebäude folgende Fragen wichtig:
- Beschädigen diese Tierarten Gebäude?
Eine Beschädigung der Bausubstanz oder Bauteilen der Gebäude durch die gesetzlich geschützte gebäudebewohnenden Tierarten, im Gegensatz zu verwilderten Haustauben, ist nicht bekannt.
- Kann es zu Verschmutzungen kommen?
Verschmutzungen von Fassaden können insbesondere durch Kot von Mehlschwalben oder Turmfalke auftreten. Durch das Anbringen eines Kotbrettes ca. 30 cm unter dem Nest können Sie den größten Schmutz abhalten. Zu 100 % können aber Verschmutzungen nicht vermieden, geringe Kotmengen gehören zu den natürlichen Lebensäußerungen der Wildtiere und sollten toleriert werden.
- Haben die Tiere Schädlinge, die sie auf Menschen übertragen können?
Sicher haben Vögel und Fledermäusen Parasiten am Körper und in den Nestern. Diese speziellen Parasiten verbleiben jedoch am Wirt, sonst könnten sie nicht überleben. Für die menschliche Gesundheit gehen von diesen Parasiten nur in seltenen Einzellfällen Beeinträchtigungen aus.
- Wenn ich mein Haus saniere oder anbaue und an der Fassade sind Nester oder im Dachstuhl oder Keller ist eine der Fledermauswochenstube, was ist zu tun?
Wie oben beschrieben dürfen Lebensstätten geschützter Tierarten auch im Rahmen von Sanierungen nicht ohne weiteres beseitigt werden. Ist dies trotzdem unumgänglich, muss ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.
Ohne erteilte Befreiung oder Nichtbeachtung der Schutzvorschriften droht ein Baustopp. Wenn Sie also einen fachkundigen Rat benötigen, wenden Sie sich an die angegebene Kontaktpersonen, Naturschutzvereine oder die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet. Bei Einhaltung einiger grundsätzlicher Empfehlungen können sie die Artenschutzproblematik minimieren.
- Instandsetzungsarbeiten sollten möglichst außerhalb der Brutperioden, d. h. zwischen August und März, vorgenommen werden.
- Arbeiten im Dachstuhl zuvor mit Fledermausexperten abstimmen.
- Abwechslungsreiche Fassadenstrukturen mit Dachüberständen, Simsen, Mauervorsprüngen etc. sind möglichst zu erhalten.
Grundsätzlich sollte der Leitsatz „Die Erhaltung vorhandener Quartiere ist immer besser als Ersatz“ befolgt werden.
Falls sie als Nutzer und Eigentümer eines Gebäudes Freude an Vogelsang, Flugmanövern der Mauerseglern und abendlichen Rundflügen der Fledermäuse im Hof haben, können Sie aktiv für die tierischen Mitbewohner etwas tun. Es gibt viele Ersatzquartiere wie Niststeine, Nistplatten, Nistkästen, die Sie kaufen und an Ihrem Haus anbringen können. Lassen sie sich aber vorher von fachkundigen Personen beraten.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie nachweislich in Ihrem Haus, Schuppen, Garage u. a. Fledermäuse entdeckt haben sollten, bitten wir Sie diesen Fundort der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen zu melden.
Immer wieder gibt es Massenaufkommen und Belästigungen durch Insekten im gesamten Stadtgebiet. Meistens sind dies Blattläuse, Birkenwanzen, Minimiermotten oder Raupen von Schmetterlingen. Vor allem Bäume und Gebüsche an den Straßen und in Parkanlagen werden zeitlich begrenzt befallen und sorgen dann bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für Aufregung. Sie fragen nach, ob die Stadtverwaltung hier kurzfristig Abhilfe durch den Einsatz von Insektiziden schaffen kann.
Eine Schädlingsbekämpfung mit Einsatz von toxischen Mitteln wird von der Verwaltung aber aus vielen Gründen abgelehnt. Ausnahmen bilden hier nur Insekten, die für den Menschen gefährlich werden können (z. B. die Larven des Schmetterlings Eichenprozessionsspinner).
Ein Insektengift ist ein Gift und auch gefährlich für den Menschen. Aber auch für alle anderen Tierarten wie z. B. brütende Vögel, nützliche Insekten oder Wirbeltiere, die in den Gehölzen leben und sich von den Früchten ernähren ist die Gefahr groß, dass sie durch den Gifteinsatz Schaden erleiden. Das Insektengift kann ungehindert in den Boden eindringen und hier ebenfalls ökologischen Schaden anrichten.
Darüber hinaus ist es nicht ökonomisch, einen gesamten Baum mit Giften zu behandeln. Es gibt keine Geräte, die gewährleisten, dass die gesamte Baumkrone und der Stamm- und Wurzelbereich des Baumes mit dem Insektizid besprüht werden kann.
Durch einsetzende Regenfälle nimmt die toxische Wirkung des Insektizids an den Gehölzen schnell ab. Eine zeitnahe Wiederholung des Befalls wäre sehr wahrscheinlich.
Ein Einsatz von Insektiziden zur Bekämpfung von Insektenplagen wäre aus den genannten Gründen also nicht nur uneffektiv, es würde sogar der Umwelt und den Menschen mehr Schaden als nutzen. In der Regel ist die Natur in der Lage, kurzfristig den massiven Insektenbefall selbst zu regulieren.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Ökologische Planung/Untere Naturschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3573
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: naturschutzbehoerde@oberhausen.de